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31. July 2026
KAV-InfoBefristungsabrede in einem gerichtlichen Vergleich
Urteil des BAG vom 04.03.2026 - 7 AZR 297/24 -
Mit Urteil vom 4. März 2026 - 7 AZR 297/24 - hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarte Befristung nicht allein deshalb wirksam ist, weil sie Teil eines Prozessvergleichs ist. Damit sich ein Arbeitgeber auf den Sachgrund des gerichtlichen Vergleichs nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG berufen kann, ist eine verantwortliche Mitwirkung des Gerichts erforderlich; die bloße Protokollierung eines von den Parteien ausgehandelten Textes reicht nicht.
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04. September 2012
KAV-InfoBefristung
Zu den Voraussetzungen eines gerichtlichen Vergleichs als Sachgrund für eine Befristung hat das BAG Stellung genommen. Mehr...
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