Suchbereich: Öffentliche Webseite
-
23. September 2023
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Höchstgrenze und Mindestbetrag ab 1. Januar 2024
Die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2024 bei voraussichtlich 3.624,00 Euro; der Mindestbetrag beläuft sich im Jahr 2024 voraussichtlich auf 265,13 Euro.
Mehr ... -
18. Januar 2023
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis haben wir unsere KAV-Info A-27-7-2022, mit der wir über den Beschluss des Vorstandes des KAV Schleswig-Holstein zum Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung informiert haben, aktualisiert.
Mehr ... -
13. September 2022
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Höchstgrenze und Mindestbetrag ab 1. Januar 2023
Die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2023 bei voraussichtlich 3.504,00 Euro; der Mindestbetrag beläuft sich im Jahr 2023 voraussichtlich auf 254,63 Euro.
Mehr ... -
03. August 2022
KAV-InfoTV-Fahrradleasing
Klarstellung des GKV-Spitzenverbandes zur Verbeitragung von umgewandeltem Entgelt
Der GKV-Spitzenverband hat die Auffassung unseres Dachverbandes, der VKA, bestätigt, nach der die auf Basis des TV-Fahrradleasing vereinbarte Umwandlungsrate nicht steuer- und beitragspflichtig ist. Steuer- und beitragspflichtig sind nur der geldwerte Vorteil sowie ein etwaiger Arbeitgeberzuschuss, sofern dieser nicht dem Zusätzlichkeitserfordernis entspricht.
Mehr ... -
07. Juli 2022
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Die Mitgliederversammlung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat einen Beschluss zur übertariflichen Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gefasst. Mit dieser Info geben wir Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses in unserem Verbandsbereich.
Mehr ...