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Suchbereich: Öffentliche Webseite

Es wurde(n) 45 Dokument(e) gefunden.
  • 23. September 2023

    KAV-Info

    Entgeltumwandlung

    Höchstgrenze und Mindestbetrag ab 1. Januar 2024

    Die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2024 bei voraussichtlich 3.624,00 Euro; der Mindestbetrag beläuft sich im Jahr 2024 voraussichtlich auf 265,13 Euro.
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  • 18. Januar 2023

    KAV-Info

    Entgeltumwandlung

    Aufgrund von Rückmeldungen aus der Praxis haben wir unsere KAV-Info A-27-7-2022, mit der wir über den Beschluss des Vorstandes des KAV Schleswig-Holstein zum Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung informiert haben, aktualisiert.
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  • 13. September 2022

    KAV-Info

    Entgeltumwandlung

    Höchstgrenze und Mindestbetrag ab 1. Januar 2023

    Die Höchstgrenze der Entgeltumwandlung liegt im Jahr 2023 bei voraussichtlich 3.504,00 Euro; der Mindestbetrag beläuft sich im Jahr 2023 voraussichtlich auf 254,63 Euro.
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  • 03. August 2022

    KAV-Info

    TV-Fahrradleasing

    Klarstellung des GKV-Spitzenverbandes zur Verbeitragung von umgewandeltem Entgelt

    Der GKV-Spitzenverband hat die Auffassung unseres Dachverbandes, der VKA, bestätigt, nach der die auf Basis des TV-Fahrradleasing vereinbarte Umwandlungsrate nicht steuer- und beitragspflichtig ist. Steuer- und beitragspflichtig sind nur der geldwerte Vorteil sowie ein etwaiger Arbeitgeberzuschuss, sofern dieser nicht dem Zusätzlichkeitserfordernis entspricht.
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  • 07. Juli 2022

    KAV-Info

    Entgeltumwandlung

    Die Mitgliederversammlung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat einen Beschluss zur übertariflichen Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gefasst. Mit dieser Info geben wir Hinweise zur Umsetzung des Beschlusses in unserem Verbandsbereich.
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