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Es wurde(n) 6 Dokument(e) gefunden.
  • 12. Dezember 2022

    KAV-Info

    Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

    Beschluss des BAG vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 -

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht die Arbeitgeber in der Verpflichtung, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer*innen zu erfassen. Wir informieren Sie über die Auswirkungen der BAG-Entscheidung und geben Hinweise zu den Gestaltungsspielräumen bei der Arbeitszeiterfassung.
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  • 07. Februar 2023freie Plätze60

    Seminar

    Die Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeitaufzeichnung und deren Umsetzung in der Praxis

    Achtung: Sie buchen den Termin am 07.02.2023 von 09.00-10.30 Uhr. Wir bieten aufgrund hoher Nachfrage einen weiteren inhaltsgleichen Termin am 11.01.2023 von 09.00-10.30 Uhr an!

    Am 13. September 2022 hat das BAG (1 ABR 22/21) – eher beiläufig – entschieden, dass es in Deutschland bereits eine gesetzliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gibt. Der Arbeitgeber sei bei unionsrechtskonformer Auslegung nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

    Diese Entscheidung kommt einem Paukenschlag gleich! Bislang war allgemein angenommen worden, dass der EuGH in seinem „Stechuhr-Urteil“ vom 14.05.2019 (C-55/18) zwar eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine entsprechende gesetzliche Regelung zu schaffen, begründet habe – die Umsetzung in Deutschland jedoch noch ausstehe.

    Dieses 90-minütige Online-Praxisseminar des KAV NW stellt kompakt die Entwicklung, die Hintergründe und den aktuellen Stand der Gesetzgebung dar. Der in der Rechtsberatung und Rechtsvertretung erfahrene Referent erläutert die arbeitszeit- und arbeitsschutzrechtlichen sowie die vergütungsrechtlichen Folgen der BAG-Entscheidung, die Maßgaben für eine gesetzeskonforme Umsetzung durch den Arbeitgeber sowie die maßgeblichen Fragen der Mitbestimmung.
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  • 15. September 2022

    KAV-Info

    Einführung einer elektronischen Zeiterfassung

    Beschluss des BAG vom 13.09.2022 - 1 ABR 22/21 -

    Wir geben Ihnen eine Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zur Kenntnis, in der das Gericht darauf hinweist, dass der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmer*innen geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Eine genauere Besprechung der Entscheidung und seiner Folgen ist erst nach Vorliegen der vollständigen Entscheidungsgründe möglich.
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  • 28. September 2020

    KAV-Info

    Biometrisches Zeiterfassungssystem

    LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.06.2020 - 10 Sa 2130/19 -

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die Erfassung der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeitszeit ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten. Hierfür bedarf es nach Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg in der Regel nicht der Verarbeitung biometrischer Daten.
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  • 11. Juni 2019

    KAV-Info

    Arbeitszeiterrfassung

    Nach dem Urteil des EuGH sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Die Bundesregierung prüft, auf welche Weise das Urteil in nationales Recht umzusetzen ist.
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