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14. Juni 2024freie Plätze15
SeminarOnlineseminar: Aktuelle Fragen zur Entgeltumwandlung und zu vermögenswirksamen Leistungen für Arbeitnehmer*innen im kommunalen öffentlichen Dienst
für Arbeitnehmer*innen im kommunalen öffentlichen Dienst
Das Onlinekurzseminar gibt Hinweise zur Umsetzung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer*innen im kommunalen öffentlichen Dienst. In diesem Zusammenhang werden Möglichkeiten der Förderung der Entgeltumwandlung in Form der Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses aufgezeigt und Erläuterungen zu den in § 23 Abs. 1 TVöD geregelten vermögenswirksamen Leistungen gegeben. Außerdem werden aktuelle Fragen aus der Praxis geklärt.
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25. August 2023freie Plätze6
SeminarOnlineseminar: Aktuelle Fragen zur Entgeltumwandlung und zu vermögenswirksamen Leistungen für Arbeitnehmer*innen im kommunalen öffentlichen Dienst
Das Onlinekurzseminar gibt Hinweise zur Umsetzung des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer*innen im kommunalen öffentlichen Dienst. In diesem Zusammenhang werden Möglichkeiten der Förderung der Entgeltumwandlung in Form der Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses aufgezeigt und Erläuterungen zu den in § 23 Abs. 1 TVöD geregelten vermögenswirksamen Leistungen gegeben. Außerdem werden aktuelle Fragen aus der Praxis geklärt.
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12. Dezember 2019
KAV-InfoErhöhte vermögenswirksame Leistungen gem. § 17 Abs. 2 TV-V
Erhöhte vermögenswirksame Leistungen auf der Grundlage des § 17 Abs. 2 TV-V fallen nicht unter das Privileg des § 100 EStG. Dies hat das BMF in einem Rundschreiben klargestellt.
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14. November 2012
KAV-InfoEntgeltumwandlung
Die Arbeitgeberleistungen gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 und 3 TV-V stehen nur für Entgeltumwandlungsvereinbarungen zur betrieblichen Altersvorsorge, die auf den gemäß § 6 TV-EUmw/VKA zulässigen Durchführungswegen vorgenommen werden, zur Verfügung. Mehr...
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19. September 2012
KAV-InfoHöhe der vermögenwirksamen Leistungen gemäß § 17 Abs. 2 TV-V
Seit dem 1. März 2012 besteht - wie bereits beim originären Arbeitgeber (§ 1 Abs. 1 TV-V) - ein Anspruch auf Erhöhung des Betrages der vermögenwirksamen Leistung von 6,65 EUR auf 26,00 EUR, wenn Arbeitnehmer die vermögenswirksame Leistung im Rahmen der Entgeltumwandlung verwenden. Mehr...
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