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Es wurde(n) 17 Dokument(e) gefunden.
  • 08. Oktober 2024freie Plätze25

    Seminar

    Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot - mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023

    mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023

    In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH und mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023 - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

    Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.

    Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

    Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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  • 14. März 2024freie Plätze13

    Seminar

    Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot - mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023

    mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023

    In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH und mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023 - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

    Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.

    Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

    Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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  • 20. Februar 2024freie Plätze1

    Seminar

    Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot - mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023

    mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023

    Es gibt zu diesem Thema einen weiteren inhaltsgleichen Termin am 14.03.2024.

    In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH und mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023 - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

    Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.

    Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

    Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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  • 09. Februar 2024freie Plätze1

    Seminar

    Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot - mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023

    mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023

    Es gibt zu diesem Thema einen weiteren inhaltsgleichen Termin am 20.02.2024.

    In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH und mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023 - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

    Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.

    Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

    Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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  • 05. Februar 2024freie Plätze3

    Seminar

    Onlineseminar: Eingruppierung und Bezahlung in Zeiten von Personalnot - mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023

    mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023

    Dieses Seminar ist ausgebucht. Es gibt jedoch bereits einen neuen Termin am 09.02.2024.

    In diesem Onlinekurzseminar werden zulässige Spielräume innerhalb des TVöD - zum Teil im Zusammenspiel mit Beschlüssen des Vorstandes des KAVSH und mit Darstellung der Fachkräfte-RL in der Fassung vom 10.11.2023 - aufgezeigt, die helfen können, dem Fachkräftemangel zu begegnen.

    Unsere Mitglieder unterliegen der Tarifbindung des TVöD, unserem Satzungsrecht und den Grundsätzen des kommunalen Haushaltsrechts. Übertarifliche Leistungen, die nicht von unserem Verband ausdrücklich freigegeben wurden, sind deswegen unzulässig – eine Zahlung von übertariflichen Leistungen könnte u. U. sogar zur persönlichen Haftung des Personalverantwortlichen führen.

    Bei der Einstellung, bei Höhergruppierungen und auch bei Stufensteigerungen besteht oftmals der Wunsch, das tariflich Zulässige zu nutzen, um Fachkräfte für die Verwaltung bzw. das Unternehmen zu gewinnen. Anhand zahlreicher Beispiele werden die Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt.

    Es werden konkrete Fälle besprochen, die an die Geschäftsstelle mit der Bitte herangetragen wurden, zu prüfen, ob die Möglichkeit einer zulässigen höheren Bezahlung besteht.
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