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26. September 2022
KAV-InfoÄnderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-192022 treten diverse Neuregelungen in Kraft. So soll die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) flexible Antworten auf die jeweils aktuelle pandemische Lage ermöglichen und speziell vulnerable Gruppen schützen. Die Länder erhalten die Möglichkeit, abgestuft auf das Infektionsgeschehen zu reagieren.
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16. September 2022
KAV-InfoBundeseinheitliche Corona-Regeln
Mit mehreren Neuregelungen sollen insbesondere der Corona-Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter verbessert und zielgerichtete Impfkampagnen ermöglicht werden. Hierfür sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 u. a. Änderungen des Infektionsschutzgesetzes vor.
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25. März 2022
KAV-InfoÄnderung des Infektionsschutzgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat das geänderte Infektionsschutzgesetz beschlossen. Auch der Bundesrat hat es abschließend beraten. Die Änderungen treten am 20. März 2022 in Kraft. Die Neuregelungen ermöglichen weiterhin einen Basisschutz; die bisherigen Regelungen zur 3-G-Regelung am Arbeitsplatz und zur Homeofficearbeit sind entfallen.
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17. März 2022
KAV-InfoÄnderung des Infektionsschutzgesetzes
Mit Ablauf des 19. März 2022 endet die Geltungsdauer der Rechtsgrundlage für die meisten Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus. Betroffen sind insbesondere die Regelungen in § 28a Absatz 7 bis 9 und § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Mit einem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften sollen künftig mögliche Schutzvorkehrungen der Länder gegen die Corona-Pandemie auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden.
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03. Februar 2022
KAV-InfoMasern-Impfpflicht
Übergangsfrist für den Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes bis zum 31. Juli 2022 verlängert
Durch das "Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie" ist § 20 Abs. 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dahingehend geändert worden, dass der Nachweis der Impfung gegen Masern erst bis zum 31. Juli 2022 vorgelegt werden muss.
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