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Suchbereich: Öffentliche Webseite

Es wurde(n) 9 Dokument(e) gefunden.
  • 16. Mai 2022

    KAV-Info

    Infektionsschutz am Arbeitsplatz

    Nach dem Auslaufen der bisherigen Corona-Regelungen zur 3-G-Regelung am Arbeitsplatz und zur Homeofficearbeit am 19. März 2022 werden zum Ablauf des 25. Mai 2022 auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit verlieren. Gleichwohl bleibt der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht nach § 3 ArbSchG zu corona-bezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen gegenüber seinen Beschäftigten verpflichtet.
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  • 25. März 2022

    KAV-Info

    Infektionsschutz am Arbeitsplatz

    Aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze ist mit Ablauf des 19. März 2022 u. a. die Rechtsgrundlage für flächendeckende 3G-Zugangskontrollen am Arbeitsplatz entfallen. Um Ausbrüchen in den Betrieben vorzubeugen, bleibt der Arbeitgeber nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept festzulegen, ggf. anzupassen und umzusetzen.
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  • 25. März 2022

    KAV-Info

    Änderung des Infektionsschutzgesetzes

    Der Deutsche Bundestag hat das geänderte Infektionsschutzgesetz beschlossen. Auch der Bundesrat hat es abschließend beraten. Die Änderungen treten am 20. März 2022 in Kraft. Die Neuregelungen ermöglichen weiterhin einen Basisschutz; die bisherigen Regelungen zur 3-G-Regelung am Arbeitsplatz und zur Homeofficearbeit sind entfallen.
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  • 23. März 2022

    KAV-Info

    Aktualisierung der Corona-Arbeitsschutzverordnung

    Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde bis zum 25. Mai 2022 verlängert. Die "Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz" bleiben nahezu unverändert erhalten, wobei es den Arbeitgebern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zukünftig ermöglicht wird, das Erfordernis entsprechender Maßnahmen unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens und tätigkeitsspezifischer Infektionsgefahren selbst zu beurteilen und entsprechend zu reagieren.
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  • 17. März 2022

    KAV-Info

    Änderung des Infektionsschutzgesetzes

    Mit Ablauf des 19. März 2022 endet die Geltungsdauer der Rechtsgrundlage für die meisten Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus. Betroffen sind insbesondere die Regelungen in § 28a Absatz 7 bis 9 und § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Mit einem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften sollen künftig mögliche Schutzvorkehrungen der Länder gegen die Corona-Pandemie auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden.
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