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20. Mai 2022
KAV-InfoTarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst
Der Tarifabschluss für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sieht neben einer deutlichen finanziellen Aufwertung der Tätigkeiten auch Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen vor. Wir informieren Sie über die wesentlichen Inhalte der Tarifeinigung und deren Kostenwirkung.
Hinweis: Mit KAV-Info A-27-1-2022 vom 06.07.2022 informieren wir über die Zustimmung der Gremien der VKA sowie der Gewerkschaften zur Tarifeinigung.
Mit KAV-Info A-31-1-2022 vom 01.08.2022 berichten wir über den Beginn der Redaktionsverhandlungen.
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03. März 2022
KAV-InfoBeschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion haben am 25.02.2022 die Verhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst wieder aufgenommen. Beide Seiten haben sich über ihre Positionen ausgetauscht und die Gewerkschaften haben ihre umfangreichen Forderungen präzisiert.
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21. Dezember 2021
KAV-InfoTarifrunde 2021 zum TV-Ärzte/VKA
Die Tarifverhandlungen zum TV-Ärzte/VKA zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) mit der Gewerkschaft Marburger Bund für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern sind am 16. und 17. Dezember 2021 fortgesetzt worden. Ein Abschluss konnte nicht erreicht werden.
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03. November 2020
KAV-InfoTarifeinigung 2020 - Besondere Regelung für den Sparkassenbereich
Der Tarifabschluss 2020 sieht unterschiedliche Instrumente für die Sparkassen vor, mit denen Kosten des Tarifabschlusses kompensiert und verringert werden können. Hiervon betroffen ist insbesondere die Sparkassensonderzahlung. Ferner gehört dazu eine differenzierte Ausgestaltung der Erhöhungen der Tabellenentgelte.
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26. Oktober 2020
KAV-InfoInhalt der Einigung in der Tarifrunde 2020
Wir informieren über alle Einzelheiten der Einigung. Es ist eine Erklärungsfrist bis 26.11.2020 vereinbart. Endgültige Tarifverträge werden in den sich jetzt anschließenden Redaktionsverhandlungen erstellt. Der TV Corona-Sonderzahlung fällt nicht unter die Erklärungfrist. Hier soll gewährleistet sein, dass die Zahlungen noch in 2020 "zufließen". Nur so kann die Steuer- und Beitragsfreiheit gewährleistet werden.
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