TV-Arbeitszeit

Im Jahr 2006 sind Tarifverhandlungen zum Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Beschäftigten geführt worden. Alle Vorschriften des erarbeiteten Tarifvertrages (TV-ArbZ SH) sind zwischenzeitlich ausgelaufen. Der Vorstand des KAV Schleswig-Holstein hat jedoch folgenden Beschluss gefasst: „Den Verbandsmitgliedern wird eine übertarifliche Leistung gemäß
§§ 6, 10, 11, 12 des Tarifvertrages Arbeitszeit für Schleswig-Holstein (TV-ArbZ SH) gestattet
(§ 7 Abs. 2 der Satzung).“