TV-Geltungsbereich TV-V

Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 (→ Tarifverträge/vka/TV-V) kann durch landesbezirklichen Tarifvertrag auf freiwilliger Basis zur Anwendung bzw. Nichtanwendung gebracht werden. Dies erfolgt auf der Grundlage des Bezirklichen Tarifvertrages zum Geltungs-
bereich und zum Inkrafttreten des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 05. Oktober 2000 im Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schleswig-Holstein unter Aufnahme in die jeweilige Anlage. Ansprechpartner ist der Kommunale Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein.