TV-V (Versorgung)

Mit dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) vom 5. Oktober 2000 gibt es ein eigenständiges Tarifwerk für die Sparte „Versorgungsbetriebe“. Für eine Anwendung des Tarifvertrages auf freiwilliger Basis ist ebenso wie für seine Nichtanwendung der Abschluss eines landesbezirklichen Tarifvertrages erforderlich. Ansprechpartner ist der Kommunale Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein.

  • VKA09. Januar 2023

    TV-V - durchgeschriebene Fassung in der Fassung des 15. und 16. Änderungstarifvertrages (Stand: 01.01.2023)