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Verhandlung der bundesweiten Tarifverträge
Der KAV Schleswig-Holstein ist an den Verhandlungen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) maßgeblich beteiligt. Wir bringen dort die Meinungen, Wünsche und Anregungen unserer Mitglieder in die Verhandlungen zu den bundesweit geltenden Tarifverträgen ein.
Verhandlung der bezirklichen Tarifverträge
Darüber hinaus führt der KAV Schleswig-Holstein eigene Tarifverhandlungen zu den sog. bezirklichen Tarifverträgen. Auch hierbei legen wir Wert auf das Know-how unserer Mitglieder. Tarifverhandlungen finden stets unter Beteiligung unserer Mitglieder in den entsprechenden Tarifkommissionen statt. So können wir gewährleisten, kein Tarifrecht "vom grünen Tisch" zu führen, sondern die konkreten Bedürfnisse unserer Mitglieder in die Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften einbringen.
Tarifverhandlungen für einzelne Mitglieder oder Gruppen von Mitgliedern
Schließlich führen wir dann - wenn dies gewollt ist - Tarifverhandlungen für Gruppen von Mitgliedern oder auch für einzelne Mitglieder. Dies z. B. im Zusammenhang mit der Überleitung von Personal (Personalüberleitungstarifverträge).
Verhandlung von verbandsgebundenen Haustarifverträgen
In Einzelfällen kommt auch der Abschluss von sog. verbandsgebundenen Haustarifverträgen in Betracht. Auch diese sind nämlich zulässig, wenn sie vom Vorstand des KAV Schleswig-Holstein genehmigt werden.

Stehen bei Ihnen Verhandlungen zu arbeitsrechtlichen oder tariflichen Themen an, können Sie sich gern an die Geschäftsstelle des KAV SH wenden. Wir werden Sie beraten, umfassend unterstützen oder die Verhandlungen für Sie führen.