Unser Selbstverständnis
Der Kommunale Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein
...versteht sich als Dienstleister seiner Mitglieder und als Partner der Kommunalen Landesverbände. Dies ist der Kern der Überzeugung unserer ehrenamtlichen Gremienmitglieder und jeder*jedes einzelnen Beschäftigten der Geschäftsstelle. Hierfür stehen die drei Buchstaben:
Der KAV wird durch die Vertreter*innen unserer Mitglieder in den Verbandsgremien und durch die derzeit sieben Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle repräsentiert.
Wer sind die Mitglieder des KAV? Was sind deren Aufgaben?
Im KAV sind nahezu alle Kommunen in Schleswig-Holstein und sehr viele kommunal geführte Unternehmen in öffentlich-rechtlicher und in privater Rechtsform Mitglied.
Auch einige in privater Trägerschaft geführte Mitglieder sind in unseren Verband aufgenommen worden, wenn dies den tarifpolitischen Interessen der übrigen Mitglieder nicht entgegenstand. Die Körperschaften und sonstigen juristischen Personen unserer Mitglieder decken alle Bereiche der „Daseinsvorsorge“ ab. Ein altmodischer Begriff? Vielleicht (erstmals verwandt 1938). Eine altmodische Sache? Keineswegs! Es geht schließlich um die Grundversorgung der Bürger*innen mit allen lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen.
Es gehören dazu: die öffentliche Verwaltung, Krankenhäuser, Sparkassen, Ver- und Entsorgungsunternehmen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Kindergärten, Büchereien, Friedhöfe und viele weitere Bereiche des öffentlichen Lebens. Und auch solch moderne Dienstleistungen wie Unternehmen für die digitale Infrastruktur.
Auch einige in privater Trägerschaft geführte Mitglieder sind in unseren Verband aufgenommen worden, wenn dies den tarifpolitischen Interessen der übrigen Mitglieder nicht entgegenstand. Die Körperschaften und sonstigen juristischen Personen unserer Mitglieder decken alle Bereiche der „Daseinsvorsorge“ ab. Ein altmodischer Begriff? Vielleicht (erstmals verwandt 1938). Eine altmodische Sache? Keineswegs! Es geht schließlich um die Grundversorgung der Bürger*innen mit allen lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen.
Es gehören dazu: die öffentliche Verwaltung, Krankenhäuser, Sparkassen, Ver- und Entsorgungsunternehmen, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Kindergärten, Büchereien, Friedhöfe und viele weitere Bereiche des öffentlichen Lebens. Und auch solch moderne Dienstleistungen wie Unternehmen für die digitale Infrastruktur.
Was sind die Aufgaben des KAV?
Wir haben zwei Hauptaufgaben
- die Wahrnehmung der tarifpolitischen Interessen unserer Mitglieder (Tarifpolitik)
- die Beratung der Mitglieder in allen arbeits- und tarifrechtlichen Angelegenheiten einschließlich der Prozessvertretung.
Tarifpolitik - was ist darunter zu verstehen?
Ganz allgemein:
Wir als Tarifsvertragspartei regeln mit unseren Sozialpartnern, den Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten unserer Mitglieder.
Dabei verfolgen wir mit den Gewerkschaften die gemeinsamen Ziele, dass unsere Mitglieder ihre Aufgaben für die Bürger*innen zügig, kompetent und zufriedenstellend erledigen können und die Beschäftigten gute und angemessene Arbeitsbedingungen haben. Was uns nicht daran hindert, die teilweise gegensätzlichen Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern in harten Verhandlungen mit den Gewerkschaften auszugleichen. Auch nach solchen Auseinandersetzungen sollte allerdings eine Befriedung der gegensätzlichen Interessen stehen. Nur dann war es ein guter „Interessenausgleich“.
Kolleg*innen aus dem Bundesinnenministerium berichteten schon vor zwanzig Jahren von einer chinesischen Delegation, die das Arbeits- und Tarifrecht in Deutschland kennen lernen wollten. Vieles fand Anklang, manches Verwunderung. Die Antwort auf die Frage, welche Behörde denn die Höhe der Entgelte der Beschäftigten festsetzt, löste ungläubiges Erstaunen aus. In gegenseitigen, gleichberechtigten Verhandlungen? Zwischen Vertretungen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern? Genau dies ist die Idee unseres Grundgesetzes. Und ein wichtiger Unterschied zu Ländern ohne Tarifvertragsautonomie, wie sie bei uns in Art. 9 GG verankert ist. Tarifverhandlungen sind Ausdruck von Freiheit. Sie sollten und sind nach der Tarifpraxis der letzten Jahre auch Ausdruck von gegenseitigem Respekt der Sozialpartner.
Sosehr wir, die ehren- und hauptamtlichen Vertreter*innen des KAV „Fans“ der Tarifautonomie sind, so dürfen wir doch auch an dieser Stelle partnerschaftlich in Richtung der Gewerkschaften anmerken: Streiks sollten nicht zur Mitgliederwerbung eingesetzt werden, wie dies in den letzten Jahren häufiger zum ausdrücklichen Ziel erklärt worden ist. Sie sollten vielmehr nur das letzte Mittel in einer tariflichen Auseinandersetzung sein. Dieser sog. Ultima-ratio-Grundsatz ist leider in letzter Zeit nicht nur bei den Gewerkschaften, sondern auch bei den Gerichten ein wenig aus dem Blick geraten.
Viele der maßgeblichen Tarifverhandlungen führen wir gemeinsam mit 15 weiteren Kommunalen Arbeitgeberverbänden, mit denen wir in der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) organisiert sind. Über die VKA ist in den letzten Jahren ein modernes Tarifrecht entstanden. Wichtige Tarifverträge sind der TVöD mit allen seinen Sparten (Verwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, Krankenhäuser, Flughäfen, Sparkassen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Entsorgung); der TV-V für den Bereich der Versorgung - und nicht zuletzt der TV-Ärzte/VKA für den Bereich der Krankenhäuser. Daneben gibt es weitere wichtige Tarifverträge für verschiedene Bereiche auf Bundes- und auf Landesebene.
Wir als Tarifsvertragspartei regeln mit unseren Sozialpartnern, den Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten unserer Mitglieder.
Dabei verfolgen wir mit den Gewerkschaften die gemeinsamen Ziele, dass unsere Mitglieder ihre Aufgaben für die Bürger*innen zügig, kompetent und zufriedenstellend erledigen können und die Beschäftigten gute und angemessene Arbeitsbedingungen haben. Was uns nicht daran hindert, die teilweise gegensätzlichen Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern in harten Verhandlungen mit den Gewerkschaften auszugleichen. Auch nach solchen Auseinandersetzungen sollte allerdings eine Befriedung der gegensätzlichen Interessen stehen. Nur dann war es ein guter „Interessenausgleich“.
Kolleg*innen aus dem Bundesinnenministerium berichteten schon vor zwanzig Jahren von einer chinesischen Delegation, die das Arbeits- und Tarifrecht in Deutschland kennen lernen wollten. Vieles fand Anklang, manches Verwunderung. Die Antwort auf die Frage, welche Behörde denn die Höhe der Entgelte der Beschäftigten festsetzt, löste ungläubiges Erstaunen aus. In gegenseitigen, gleichberechtigten Verhandlungen? Zwischen Vertretungen von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebern? Genau dies ist die Idee unseres Grundgesetzes. Und ein wichtiger Unterschied zu Ländern ohne Tarifvertragsautonomie, wie sie bei uns in Art. 9 GG verankert ist. Tarifverhandlungen sind Ausdruck von Freiheit. Sie sollten und sind nach der Tarifpraxis der letzten Jahre auch Ausdruck von gegenseitigem Respekt der Sozialpartner.
Sosehr wir, die ehren- und hauptamtlichen Vertreter*innen des KAV „Fans“ der Tarifautonomie sind, so dürfen wir doch auch an dieser Stelle partnerschaftlich in Richtung der Gewerkschaften anmerken: Streiks sollten nicht zur Mitgliederwerbung eingesetzt werden, wie dies in den letzten Jahren häufiger zum ausdrücklichen Ziel erklärt worden ist. Sie sollten vielmehr nur das letzte Mittel in einer tariflichen Auseinandersetzung sein. Dieser sog. Ultima-ratio-Grundsatz ist leider in letzter Zeit nicht nur bei den Gewerkschaften, sondern auch bei den Gerichten ein wenig aus dem Blick geraten.
Viele der maßgeblichen Tarifverhandlungen führen wir gemeinsam mit 15 weiteren Kommunalen Arbeitgeberverbänden, mit denen wir in der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) organisiert sind. Über die VKA ist in den letzten Jahren ein modernes Tarifrecht entstanden. Wichtige Tarifverträge sind der TVöD mit allen seinen Sparten (Verwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, Krankenhäuser, Flughäfen, Sparkassen, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Entsorgung); der TV-V für den Bereich der Versorgung - und nicht zuletzt der TV-Ärzte/VKA für den Bereich der Krankenhäuser. Daneben gibt es weitere wichtige Tarifverträge für verschiedene Bereiche auf Bundes- und auf Landesebene.
Was ist das Grundverständnis des KAV bei der Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten?
Wir beraten unsere Mitglieder in allen arbeits- und tarifrechtlichen Angelegenheiten, damit das tägliche Miteinander von Arbeitgebern und Beschäftigten möglichst reibungslos verläuft. Auch hier versuchen wir das rechte Maß einzuhalten. Dies kann auch bedeuten, dass wir einem Mitglied deutlich sagen, dass es in einer Auseinandersetzung mit einer*einem Beschäftigten den Kompromiss suchen sollte. Wir beraten so, dass wir die von uns erwarteten späteren Entscheidungen der Gerichte in die Beratung mit einbeziehen. Im Streit um des Streitens willen sehen wir keinen Sinn.
Wenn allerdings die Rechtslage zugunsten unserer Mitglieder zu beurteilen ist, nehmen wir alle rechtlichen Möglichkeiten entschlossen und in aller Regel auch erfolgreich wahr. Unsere Erfolgsquote bei den Gerichten ist vor diesem Hintergrund erfreulich hoch.
Wenn allerdings die Rechtslage zugunsten unserer Mitglieder zu beurteilen ist, nehmen wir alle rechtlichen Möglichkeiten entschlossen und in aller Regel auch erfolgreich wahr. Unsere Erfolgsquote bei den Gerichten ist vor diesem Hintergrund erfreulich hoch.
Beratungsbereiche
Anfragen zur Eingruppierung, zu Abmahnungen, zu Arbeitszeitregelungen, zum Direktionsrecht, zu Mitbestimmungsfragen und und und…
Die allermeisten Arbeitsverhältnisse verlaufen völlig problemlos und zur beiderseitigen Zufriedenheit.
Die allermeisten Arbeitsverhältnisse verlaufen völlig problemlos und zur beiderseitigen Zufriedenheit.
Warum sind die arbeitsrechtlichen Themen eigentlich so kompliziert?
Diese Frage kann erweitert werden: Warum sind auch die tarifvertraglichen Vorschriften so kompliziert?
Arbeitsrecht ist ganz wesentlich Erfahrungswissen. Die Grundlagen sind in vielen einzelnen Gesetzen zu finden sowie in einer umfangreichen Rechtsprechung. Es gibt kein zusammenhängendes Arbeitsrechtsgesetz wie z. B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für das Zivilrecht. Allein schon deswegen ist das Arbeitsrecht komplizierter als viele andere Bereiche.
Das Arbeitsrecht entwickelt sich ständig weiter. Der KAV will helfen, die Entwicklungen zu verstehen, nachzuvollziehen und vor allem in der Praxis anwenden zu können.
Arbeitsrecht ist ganz wesentlich Erfahrungswissen. Die Grundlagen sind in vielen einzelnen Gesetzen zu finden sowie in einer umfangreichen Rechtsprechung. Es gibt kein zusammenhängendes Arbeitsrechtsgesetz wie z. B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für das Zivilrecht. Allein schon deswegen ist das Arbeitsrecht komplizierter als viele andere Bereiche.
Beispiel: Urlaubsrecht
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hierzu ist nicht nur kompliziert, sondern auch nach vielen einzelnen Urteilen immer noch unvollständig, äußerst auslegungsbedürftig, teilweise widersprüchlich und für die Praxis von Arbeitgebern und Beschäftigten letztlich leider insgesamt wenig hilfreich. Wir versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen, so gut es irgend geht.
Andererseits: Das BAG liefert in vielen anderen Bereichen eine sehr verlässliche Orientierung und eine juristische Arbeit auf allerhöchstem Niveau. Allein schon die Zusammensetzung der Senate des BAG sorgt für juristische und praktische Expertise. Die Senate bestehen aus drei Berufsrichter*innen und je einer*einem Vertreter*in der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer*innen. Der KAV ist BAG-Fan!
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hierzu ist nicht nur kompliziert, sondern auch nach vielen einzelnen Urteilen immer noch unvollständig, äußerst auslegungsbedürftig, teilweise widersprüchlich und für die Praxis von Arbeitgebern und Beschäftigten letztlich leider insgesamt wenig hilfreich. Wir versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen, so gut es irgend geht.
Andererseits: Das BAG liefert in vielen anderen Bereichen eine sehr verlässliche Orientierung und eine juristische Arbeit auf allerhöchstem Niveau. Allein schon die Zusammensetzung der Senate des BAG sorgt für juristische und praktische Expertise. Die Senate bestehen aus drei Berufsrichter*innen und je einer*einem Vertreter*in der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer*innen. Der KAV ist BAG-Fan!
Beispiel: Arbeitszeit von Ärzt*innen in Krankenhäusern
Und mit einigem zeitlichem Abstand auch EuGH-Fan: Wer wollte heute noch von Ärzti*nnen behandelt werden, die 72 Stunden ununterbrochen im Dienst waren? Hier hat der EuGH vor einigen Jahren mit einer richtungsweisenden Entscheidung zur Arbeitszeit bei Bereitschaftsdiensten für Orientierung, Klarheit und letztlich für eine deutliche Verbesserung der Verhältnisse gesorgt, und zwar für die Krankenhäuser, die Ärzt*innen und für die Patient*innen.
So richtig diese Entscheidung auch war, so brachte sie in der Praxis auch erhebliche Probleme mit sich. Bei der heutigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinn sind wesentlich mehr Ärzt*innen nötig, um den Betrieb eines Krankenhauses sicherzustellen. Es geht also nicht ohne erhebliche Mehrkosten.
Und mit einigem zeitlichem Abstand auch EuGH-Fan: Wer wollte heute noch von Ärzti*nnen behandelt werden, die 72 Stunden ununterbrochen im Dienst waren? Hier hat der EuGH vor einigen Jahren mit einer richtungsweisenden Entscheidung zur Arbeitszeit bei Bereitschaftsdiensten für Orientierung, Klarheit und letztlich für eine deutliche Verbesserung der Verhältnisse gesorgt, und zwar für die Krankenhäuser, die Ärzt*innen und für die Patient*innen.
So richtig diese Entscheidung auch war, so brachte sie in der Praxis auch erhebliche Probleme mit sich. Bei der heutigen Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit im arbeitszeitrechtlichen Sinn sind wesentlich mehr Ärzt*innen nötig, um den Betrieb eines Krankenhauses sicherzustellen. Es geht also nicht ohne erhebliche Mehrkosten.
Das Arbeitsrecht entwickelt sich ständig weiter. Der KAV will helfen, die Entwicklungen zu verstehen, nachzuvollziehen und vor allem in der Praxis anwenden zu können.
Warum können es die Tarifvertragsparteien nicht besser?
Ganz einfach: Je mehr verhandelt und je mehr um Kompromisse gerungen wird, desto komplexer wird häufig das Verhandlungsergebnis.
Komplizierte Regelungen sind aber ein Nachteil, den man am Ende einer Verhandlung versuchen sollte, möglichst auszugleichen. Die komplizierten Kompromisse am Ende wieder zu „entzerren“ und zu vereinfachen - das ist dann gewissermaßen „Tarifkunst“.
Es gibt aber manchmal auch ganz profane Gründe für nur schwer nachvollziehbare Tarifregelungen
Kommentierungen versuchen manchmal, komplizierteste Regelungen sachlich zu erklären, obwohl diese kaum rational erklärbar sind. Manchmal ist die zutreffende Erklärung ganz einfach: Es gab ein Mitglied in der Verhandlungskommission, das die Interessen einer ganz bestimmten Gruppe besonders „gehypt“ hat. Manchmal ist diese Gruppe sehr klein, und in besonderen Fällen ist es auch nur eine einzige Person…
Es „menschelt“ eben auch bei Tarifverhandlungen. Aber: in aller Regel geht es in Verhandlungen um einen vernünftigen Ausgleich der Interessen, bei denen Individualinteressen keine exponierte Rolle spielen.
Komplizierte Regelungen sind aber ein Nachteil, den man am Ende einer Verhandlung versuchen sollte, möglichst auszugleichen. Die komplizierten Kompromisse am Ende wieder zu „entzerren“ und zu vereinfachen - das ist dann gewissermaßen „Tarifkunst“.
Es gibt aber manchmal auch ganz profane Gründe für nur schwer nachvollziehbare Tarifregelungen
Kommentierungen versuchen manchmal, komplizierteste Regelungen sachlich zu erklären, obwohl diese kaum rational erklärbar sind. Manchmal ist die zutreffende Erklärung ganz einfach: Es gab ein Mitglied in der Verhandlungskommission, das die Interessen einer ganz bestimmten Gruppe besonders „gehypt“ hat. Manchmal ist diese Gruppe sehr klein, und in besonderen Fällen ist es auch nur eine einzige Person…
Es „menschelt“ eben auch bei Tarifverhandlungen. Aber: in aller Regel geht es in Verhandlungen um einen vernünftigen Ausgleich der Interessen, bei denen Individualinteressen keine exponierte Rolle spielen.
Was tut der KAV, um komplizierte Regelungen zu erläutern?
Mit den Ergebnissen von Verhandlungen müssen unsere Mitglieder fertig werden, egal wie diese zustande gekommen und wie kompliziert sie sind.
Der KAV versucht, hierbei möglichst gut und praxisgerecht zu helfen, indem wir uns bemühen, die Regelungen so klar, einfach und verständlich zu erklären wie irgend möglich.
Bei jeder einzelnen KAV-Info für unsere Mitglieder denken wir darüber nach, wie die Darstellung einfacher und verständlicher gelingen könnte. Keine einfache Aufgabe. Denn leider stoßen wir schnell an Grenzen: unbedingte Vereinfachung führt häufig schlicht zu Fehlern. Diese Grenze wollen und können wir nicht überschreiten. Möglichst einfach: ja - falsch aber: nein.
Einen Trost haben wir. Unsere KAV-Infos werden von Fachleuten unserer Mitglieder gelesen, nämlich den Beschäftigen in den Personalabteilungen. Insofern haben wir einen Kreis von Empfängern, der unsere Fachsprache auch versteht.
Der KAV versucht, hierbei möglichst gut und praxisgerecht zu helfen, indem wir uns bemühen, die Regelungen so klar, einfach und verständlich zu erklären wie irgend möglich.
Bei jeder einzelnen KAV-Info für unsere Mitglieder denken wir darüber nach, wie die Darstellung einfacher und verständlicher gelingen könnte. Keine einfache Aufgabe. Denn leider stoßen wir schnell an Grenzen: unbedingte Vereinfachung führt häufig schlicht zu Fehlern. Diese Grenze wollen und können wir nicht überschreiten. Möglichst einfach: ja - falsch aber: nein.
Einen Trost haben wir. Unsere KAV-Infos werden von Fachleuten unserer Mitglieder gelesen, nämlich den Beschäftigen in den Personalabteilungen. Insofern haben wir einen Kreis von Empfängern, der unsere Fachsprache auch versteht.
Kostet der Service des KAV etwas?
Sie werden die Antwort erahnen – was ist schon umsonst? Wir sind aber überzeugt, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt.