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Suchbereich: Öffentliche Webseite

Es wurde(n) 6 Dokument(e) gefunden.
  • 30. Januar 2009

    KAV-Info

    Betriebsübergang

    Bei einem Betriebsübergang muss der bisherige Arbeitgeber oder der neue Betriebsinhaber die betroffenen Arbeitnehmer auch darüber unterrichten, dass der Betriebserwerber nur die beweglichen Anlageteile des Betriebes übernimmt, nicht aber das Betriebsgrundstück. Dies hat das BAG entschieden. Mehr...
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