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11. September 2012
KAV-InfoAufhebungsvertrag
Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung
unverzüglich von dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit einem schwerbehinderten Menschen zu unterrichten. Der Zeitpunkt der Unterrichtung muss nicht notwendig vor dem Abschluss des Aufhebungsvertrages liegen. Mehr...
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