Präsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen mit ausführlichen Hinweisen zum TV-Winterdienst
unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH
Es gibt zu diesem Thema einen weiteren inhaltsgleichen Termin am 5. März 2024.
Hier geht es zum Termin am 05.03.2024 von 09.30-15.30 Uhr.
Inhalt
- Geltungsbereich des neuen TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH
- Eingruppierung der Arbeiter*innen nach der Entgeltordnung (VKA) und dem TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH mit zahlreichen Beispielen, u. a. für Bauhofmitarbeiter*innen, Gemeindearbeiter*innen, Fahrer*innen, Feuerwehrgerätewarte*Feuerwehrgerätewartinnen, Arbeiter*innen im Abwasserbereich, Grünbereich, Hauswirtschaft, Reinigung
Hinweis: Keine Erläuterungen zur Eingruppierung von Arbeitern im Theaterbereich. - Eingruppierung von Ungelernten nach langjähriger Tätigkeit nach EG 5 und höher
- Mehrere Arbeitsverträge mit einer*einem Beschäftigten
- Höhergruppierung, Herabgruppierung, korrigierende Rückgruppierung
- Vertretungsfälle, vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- Bestellung, Widerruf der Bestellung und Bezahlung der Vorarbeiter*innen
- Durchführung der verwaltungs- und betriebseigenen Prüfung: Allgemeines, Zulassung, Besetzung des Prüfungsausschusses, Prüfungsanforderungen, Prüfung, Kosten
- Höhergruppierung nach erfolgreicher verwaltungs- und betriebseigener Prüfung
- Bezahlung von Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Bereitschaftszeiten sowie Fahrrad-, Wege- und Zehrgeld
- Zahlung von Erschwerniszuschlägen nach dem Erschwerniszuschlagplan (Anlage 1 zum BZT-G)
- Pauschalierung von Entgeltbestandteilen (z. B. von Erschwerniszuschlägen)
- Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe zur Abgeltung von Erschwerniszuschlägen
- Winterdienst
- Darstellung des Tarifvertrags Winterdienst
- Bezahlung
- Umgang mit Problemen auf Grund des Arbeitszeitgesetzes
Zielgruppe / Sparte
TVöD-Verwaltung (TVöD-V)