Seminare Neue Urteile zur Eingruppierung

Neue Urteile zur Eingruppierung

Alles Wichtige kurz, prägnant und praxisnah!

Jede Stellenbewerterin*Jeder Stellenbewerter kennt die täglichen Probleme der Anwendung einer Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen des Eingruppierungsrechts. Dabei bereitet vor allem die unterschiedliche Auslegung der Begrifflichkeiten durch die Rechtsprechung Probleme. Zudem ist es äußerst anspruchsvoll, angesichts der Menge der ständig neu hinzukommenden Gerichtsurteile den Überblick zu behalten.

In diesem Kurzwebinar wird die aktuelle Rechtsprechung zur Eingruppierung praxisgerecht dargestellt und verständlich erläutert.

Der erfahrene Eingruppierungsexperte gibt im Seminar hilfreiche Hinweise zu Tätigkeitsbereichen wie z. B.

  • Arbeitsvorgangsbildung
  • Leitungstätigkeiten
  • Standesbeamt*innen
  • Ingenieur*innen
  • Bürgerbüro
  • Brandschutz
  • Vollstreckungsinnen- und Außendienst
  • Personalsachbearbeitung
  • Meister*innen
  • Vorarbeiter*innen

Bleiben Sie mit diesem 120-minütigen Webinar auf dem aktuellsten Stand im Eingruppierungsrecht!

Ein absolutes Muss für alle Stellenbewerter*innen und Entscheidungsträger*innen.

Zielgruppe

Führungskräfte, Beschäftigte in der Personalabteilung, für Einsteiger*innen und Fortgeschrittene

Technische Voraussetzungen

Wir verwenden für dieses Seminar Cisco Webex. Sie müssen Cisco Webex nicht auf Ihrem Endgerät installieren, sondern erhalten 1-2 Wochen vor dem Onlineseminar einen Link mit Zugangsdaten, über den Sie sich in das System einwählen können. Sie benötigen lediglich eine stabile Internetverbindung.

Eine Kamera ist nicht zwingend erforderlich. Ein Mikrofon ist erforderlich, falls Sie Fragen an den Referenten stellen möchten.

50
Plätze frei!
Seminar:
Neue Urteile zur Eingruppierung
Datum:
20. Februar 2023,
09:00 - 11:00 Uhr
Ort:
Onlinekurzseminar

Ein Link mit Zugangsdaten für Cisco Webex wird Ihnen 1-2 Wochen vor dem Onlineseminar per E-Mail zugesendet.
Max. Teilnehmenr:
50 Personen
Kosten:
95 Euro
Die Leistung ist steuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG


  • Referent

    Jürgen Dahl

    KAV Nordrhein-Westfalen