Seminare Onlineseminar: Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz

Onlineseminar: Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz

Aktuelle Fragen zur Ausgestaltung und Durchführung von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen, die nach dem 31.12.2022 beginnen

Bitte beachten Sie:

Sie buchen den Termin am 11.08.2023 von 09.30-11.30 Uhr. Einen weiteren Termin bieten wir am 01.09.2023 an:

Hier geht es zum Termin am 01.09.2023 von 09.00-11.00 Uhr.

Sollte die Nachfrage weiterhin anhalten, werden wir voraussichtlich noch mindestens einen weiteren Termin aufnehmen.

Das Online-Seminar zeigt die Konsequenzen der Nichtverlängerung des TV FlexAZ durch die Tarifvertragsparteien auf, geht auf die Voraussetzungen einer Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz ein und gibt Hinweise zur vertraglichen Ausgestaltung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses. In diesem Zusammenhang werden aktuelle Fragen aus der Praxis beantwortet.


Inhalt
  • Konsequenzen der Nichtverlängerung des TV FlexAZ
  • Durchführung von Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz
  • Vertragliche Ausgestaltung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses
Zielgruppe

Mitarbeiter*innen der Haupt- und Personalverwaltungen

Technische Voraussetzungen

Wir verwenden für dieses Seminar Cisco Webex. Sie müssen Cisco Webex nicht auf Ihrem Endgerät installieren, sondern erhalten 1-2 Wochen vor dem Onlineseminar einen Link mit Zugangsdaten, über den Sie sich in das System einwählen können. Sie benötigen lediglich eine stabile Internetverbindung.

Eine Kamera ist nicht zwingend erforderlich. Ein Mikrofon ist erforderlich, falls Sie Fragen an den Referenten stellen möchten.

43
Plätze frei!
Seminar:
Onlineseminar: Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz
Datum:
11. August 2023,
09:30 - 11:30 Uhr
Ort:
Onlineseminar

Ein Link mit Zugangsdaten für Cisco Webex wird Ihnen 1-2 Wochen vor dem Onlineseminar per E-Mail zugesendet.
Max. Teilnehmerzahl:
43 Personen
Kosten:
95 Euro
Die Leistung ist steuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG


  • Referent

    Justus Steinbömer

    Stellv. Geschäftsführer KAV Schleswig-Holstein