Seminare Onlineseminar: Grundlagen und Rechtsprechung zur Zulagenzahlung für die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gem. § 14 TVöD

Onlineseminar: Grundlagen und Rechtsprechung zur Zulagenzahlung für die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gem. § 14 TVöD


Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Direktionsrechts nicht nur dauerhaft entgeltgruppenwertgleiche Tätigkeiten übertragen, sondern es können vorübergehend sogar auch höherwertige Tätigkeiten übertragen werden.

§ 14 TVöD schafft dafür die Rahmenbedingungen. Die Rechtsprechung hierzu hat sich seit dem Jahr 2005 kontinuierlich entwickelt und die Thematik ausgeschärft.

Dieses Onlineseminar befasst sich mit den Grundlagen der Zulagenzahlung und den dabei zu beachtenden Regularien. Als jahrzehntelang erfahrener Referent des KAV Nordrhein-Westfalen gibt Herr Dahl zudem hilfreiche Praxistipps rund um das Thema und stellt auch den wichtigen Bezug zum Eingruppierungsrecht her.

Neuere Rechtsprechung zur Zulagenzahlung rundet dieses Kompakt-Seminar ab.

Zielgruppe

Führungskräfte, Personalverantwortliche, Personalsachbearbeiter*innen

Technische Voraussetzungen

Wir verwenden für dieses Seminar Cisco Webex. Sie müssen Cisco Webex nicht auf Ihrem Endgerät installieren, sondern erhalten 1-2 Wochen vor dem Onlineseminar einen Link mit Zugangsdaten, über den Sie sich in das System einwählen können. Sie benötigen lediglich eine stabile Internetverbindung.

Eine Kamera ist nicht zwingend erforderlich. Ein Mikrofon ist erforderlich, falls Sie Fragen an den Referenten stellen möchten.

45
Plätze frei!
Seminar:
Onlineseminar: Grundlagen und Rechtsprechung zur Zulagenzahlung für die vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten gem. §14 TVöD
Datum:
29. September 2023,
09:00 - 10:30 Uhr
Ort:
Onlineseminar

Ein Link mit Zugangsdaten für Cisco Webex wird Ihnen 1-2 Wochen vor dem Onlineseminar per E-Mail zugesendet.
Max. Teilnehmerzahl:
45 Personen
Kosten:
95 Euro
Die Leistung ist steuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG


  • Referent

    Jürgen Dahl

    KAV Nordrhein-Westfalen