Seminare Onlineseminar: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten

Onlineseminar: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten

In diesem Onlineseminar werden die Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD systematisch und an einer Vielzahl von Beispielen praxisgerecht dargestellt. Behandelt werden u. a. die aktuelle Rechtsprechung zu den einzelnen Befristungsgründen, die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die Kettenbefristung, die Darstellung der Besonderheiten im TVöD und die Beteiligungsrechte von Betriebs- und Personalrat.

Inhalt
  • Möglichkeiten und Grenzen des Befristungsrechts nach den Vorgaben des TzBfG, BEEG und TVöD
  • Geplante Änderungen im TzBfG
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Befristung mit Sachgrund
  • Gesetzliche genannte Sachgründe
  • Ungeschriebene Sachgründe
  • Zeit- und Zweckbefristung
  • Doppelbefristung
  • Befristung ohne Sachgrund
  • Kettenbefristung
  • Befristung einzelner Arbeitsbedingungen
  • Besonderheiten nach TVöD
  • Beendigung befristeter Verträge
  • Befristungskontrollklage
  • Beteiligungsrechte der Personalvertretung/des Betriebsrats
Zielgruppe

Führungskräfte, Personalverantwortliche, Mitarbeiter*innen der Personalverwaltung

Technische Voraussetzungen

Wir verwenden für dieses Seminar Cisco Webex. Sie müssen Cisco Webex nicht auf Ihrem Endgerät installieren, sondern erhalten 1-2 Wochen vor dem Onlineseminar einen Link mit Zugangsdaten, über den Sie sich in das System einwählen können. Sie benötigen lediglich eine stabile Internetverbindung.

Eine Kamera ist nicht zwingend erforderlich. Ein Mikrofon ist erforderlich, falls Sie Fragen an den Referenten stellen möchten.

0
Plätze frei!
Seminar:
Onlineseminar: Befristete Arbeitsverträge rechtssicher gestalten
Datum:
26. September 2024,
09:00 - 16:00 Uhr
Ort:
Onlineseminar

Ein Link mit Zugangsdaten für Cisco Webex wird Ihnen 1-2 Wochen vor dem Onlineseminar per E-Mail zugesendet.
Max. Teilnehmerzahl:
17 Personen
Kosten:
175 Euro
Die Leistung ist steuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG


  • Referent

    Carsten Reinhardt

    KAV Niedersachsen