Seminare Onlineseminar: Mutterschutz im Arbeitsverhältnis – Kurz und kompakt für die Praxis

Onlineseminar: Mutterschutz im Arbeitsverhältnis – Kurz und kompakt für die Praxis

Teilt eine Beschäftigte mit, dass sie schwanger ist, werden sämtliche Rechte und Pflichten nach dem Mutterschutzgesetz wirksam. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind umzusetzen und Beschäftigungsverbote zu beachten.

In diesem neu konzipierten Online-Kurzseminar wird anhand des Mutterschutzgesetzes und der aktuellen Rechtsprechung praxisgerecht aufgezeigt, welche Schutzmechanismen das Mutterschutzgesetz vorsieht und wie der Arbeitgeber sie verantwortungsvoll und rechtssicher umsetzt. Es wird erläutert, wie der Mutterschutzlohn und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld berechnet werden und wie sich die Schwangerschaft auf den Anspruch auf Erholungsurlaub und tarifliche Ansprüche auswirkt.

Inhalt
  • Betrieblicher Gesundheitsschutz
  • Beschäftigungsverbote, einschließlich vor- und nachgeburtlicher Mutterschutz
  • Mutterschutzlohn
  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Anspruch auf Erholungsurlaub
  • Kündigungsschutz
  • Auswirkungen auf tarifliche Ansprüche

Es besteht Gelegenheit zu Fragen und Diskussionen.

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen der Personalabteilungen

Technische Voraussetzungen

Wir verwenden für dieses Seminar Cisco Webex. Sie müssen Cisco Webex nicht auf Ihrem Endgerät installieren, sondern erhalten 1-2 Wochen vor dem Onlineseminar einen Link mit Zugangsdaten, über den Sie sich in das System einwählen können. Sie benötigen lediglich eine stabile Internetverbindung.

Eine Kamera ist nicht zwingend erforderlich. Ein Mikrofon ist erforderlich, falls Sie Fragen stellen möchten.

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Plätze frei!
Seminar:
Onlineseminar: Mutterschutz im Arbeitsverhältnis – Kurz und kompakt für die Praxis
Datum:
25. September 2024,
09:00 - 11:00 Uhr
Ort:
Onlineseminar

Ein Link mit Zugangsdaten für Cisco Webex wird Ihnen 1-2 Wochen vor dem Onlineseminar per E-Mail zugesendet.
Max. Teilnehmerzahl:
25 Personen
Kosten:
95 Euro
Die Leistung ist steuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG


  • Referentin

    Dr. Katrin Friedrichs

    KAV Schleswig-Holstein