Seminare Onlineseminar: Anordnung der ärztlichen Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD

Onlineseminar: Anordnung der ärztlichen Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD


Inhalt

Beschäftigte, die aufgrund von Krankheit ausfallen oder die krankheitsbedingte Leistungsminderungen aufweisen, stellen "Störfaktoren" dar. Deshalb können Arbeitgeber bereits Einstellungsuntersuchungen vornehmen lassen und später unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtuntersuchungen anordnen. Um ein wirksames Untersuchungsergebnis zu erhalten, gilt es eine Anzahl an rechtlichen Vorgaben und insbesondere notwendige Beteiligungen (Personalrat etc.) zu beachten.

Herr Bülow, langjähriger Dozent, Autor und Jurist beim Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen, gibt in diesem Seminar einen strukturierten und praxisorientierten Einblick in die wesentlichen Bestimmungen. Dabei bespricht er auch, wie die Arbeitgeberseite reagieren kann, falls sich Beschäftigte einer angeordneten Untersuchung in rechtswidriger Weise entziehen oder nicht vollständig mitwirken. Das Seminar steht unter der Überschrift "Aus der Praxis für die Praxis".

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen der Personalverwaltung, BEM-Beauftragte, Fachvorgesetzte

Technische Voraussetzungen

Wir verwenden für dieses Seminar Cisco Webex. Sie müssen Cisco Webex nicht auf Ihrem Endgerät installieren, sondern erhalten 1-2 Wochen vor dem Onlineseminar einen Link mit Zugangsdaten, über den Sie sich in das System einwählen können. Sie benötigen lediglich eine stabile Internetverbindung.

Eine Kamera ist nicht zwingend erforderlich. Ein Mikrofon ist erforderlich, falls Sie Fragen stellen möchten.

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Plätze frei!
Seminar:
Onlineseminar: Anordnung der ärztlichen Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD
Datum:
15. Juni 2026,
09:00 - 10:30 Uhr
Ort:
Onlinekurzseminar

Ein Link mit Zugangsdaten für Cisco Webex wird Ihnen 1-2 Wochen vor dem Onlineseminar per E-Mail zugesendet.
Max. Teilnehmerzahl:
50 Personen
Kosten:
95 Euro
Die Leistung ist steuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG


  • Referent

    Christian Bülow

    KAV Nordrhein-Westfalen