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21. Juli 2025
KAV-InfoStellenbesetzung
BAG, Urteil vom 27. März 2025 - 8 AZR 123/24 -
Arbeitgeber sind nach § 164 Abs. 1 Satz 2 SGB IX verpflichtet, frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen, um schwerbehinderte Menschen bei der Besetzung freier Stellen zu berücksichtigen. Dies erfordert nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts die Erteilung eines Vermittlungsauftrags.
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10. November 2025freie Plätze19
SeminarOnlineseminar: Umgang mit kranken Mitarbeiter*innen in der Personalpraxis
Mit diesem Onlineseminar vermitteln wir Ihnen praxisnah, wie Sie in zulässiger, effektiver personalpolitischer und vor allem in arbeitsrechtlicher Hinsicht auf Arbeitsunfähigkeit und ihre Begleitumstände reagieren können.
Wir erläutern, wie Sie erforderlichenfalls mit kranken Beschäftigten Kontakt aufnehmen und Vereinbarungen zur Überwindung der aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit treffen können, in unvermeidbaren Fällen mit einer krankheitsbedingten Änderungs- oder Beendigungskündigung agieren müssen, in anderer Weise das Arbeitsverhältnis beenden können und schließlich die gesetzlichen Mitbestimmungserfordernisse erfüllen.
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23. April 2024
KAV-InfoSchwerbehinderte Bewerber*innen
Urteil des BAG vom 25.01.2024 - 8 AZR 318/22 -
Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht nach § 165 Satz 3 SGB IX zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. Sie ist kein öffentlicher Arbeitgeber. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 25. Januar 2024 - 8 AZR 318/22 - entschieden.
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23. September 2023
KAV-InfoBewerbungen schwerbehinderter Menschen
BAG, Urteil vom 25.11.2021 - 8 AZR 313/20 -
Das Sammeln eingegangener Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ein späteres gebündeltes Weiterleiten an die Schwerbehindertenvertretung oder die in § 176 SGB IX genannten Stellen genügt nicht den Anforderungen an die Unterrichtungspflicht nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX.
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29. April 2024freie Plätze40
SeminarOnlineseminar: Umgang mit kranken Mitarbeiter*innen in der Personalpraxis
Mit diesem Onlineseminar vermitteln wir Ihnen praxisnah, wie Sie in zulässiger, effektiver personalpolitischer und vor allem in arbeitsrechtlicher Hinsicht auf Arbeitsunfähigkeit und ihre Begleitumstände reagieren können.
Wir erläutern, wie Sie erforderlichenfalls mit kranken Beschäftigten Kontakt aufnehmen und Vereinbarungen zur Überwindung der aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit treffen können, in unvermeidbaren Fällen mit einer krankheitsbedingten Änderungs- oder Beendigungskündigung agieren müssen, in anderer Weise das Arbeitsverhältnis beenden können und schließlich die gesetzlichen Mitbestimmungserfordernisse erfüllen.
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