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30. Oktober 2025
KAV-InfoAnforderungen an arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 2. Juli 2025 entschieden, dass nur eine vollständige Bezugnahme auf einen Tarifvertrag eine arbeitsvertragliche Regelung von der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB ausnimmt. Beschränkt sich die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf einzelne Vorschriften eines Tarifvertrags, entfällt die durch § 310 Abs. 4 Satz 3 BGB erzeugte Privilegierung und die einzelvertraglichen Regelungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.
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13. Dezember 2013
KAV-InfoEinbeziehung Tarifverträge in Arbeitsverträge
Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG ist bei der Bezugnahme in einem Arbeitsvertrag auf Tarifverträge regelmäßig anzunehmen, die jeweilige Fassung solle Anwendung finden. Hier Urteil des BAG vom 12.06.2013, 4 AZR 970/11.
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