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15. Januar 2021
KAV-InfoÄnderungen im Personalvertretungsrecht
Durch das Gesetz zur Änderung mitbestimmungsrechtlicher Vorschriften vom 23. November 2020 wurde u. a. die Altersgrenze bei der Wahl zur Jugend- und Ausbildungsvertretung gestrichen und die Möglichkeit, Personalratsbeschlüsse per Videokonferenz zu fassen, bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
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20. April 2010
KAV-InfoWeiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertretern – Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.12.2009 - 6 PB 35.09 -
Auszubildende, die Mitglied einer Personalvertretung oder Jugend- und Auszubildendenvertretung sind, sind nach erfolgreicher Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in besonderem Maße geschützt. Verlangen diese Beschäftigten innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des...
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19. März 2010
KAV-InfoÜbernahme von Jugend- und Auszubildendenvertretern bei Einsatz von Leiharbeitnehmern
a) Beschluss des BAG vom 16.07.2008 - 7 ABR 13/07 -
b) Beschluss des BAG vom 17.02.2010 - 7 ABR 89/08 -
Grundsätzlich besteht nach Abschluss der Ausbildung kein Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis. Für die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung gilt nach § 78a...
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10. Februar 2010
KAV-InfoWeiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Antragstellung des öffentlichen Arbeitgebers durch einen nachgeordneten Bediensteten – Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.08.2009 - 6 PB 19.09 -
Nach § 9 Abs. 2 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), der unmittelbar auch für die Länder gilt, kann ein Auszubildender, der Mitglied einer Personalvertretung oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung ist, innerhalb der letzten 3 Monate vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses...
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28. März 2006
KAV-InfoÜberbetriebliche Ausbildung - Weiterbeschäftigung nach § 78 a BetrVG
Das BAG setzt sich in der Entscheidung vom 17.08.2005 - 7 AZR 553/04 - mit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 78a BetrVG auseinander. Die diesbezügliche Presseerklärung Nr. 51/05 des Bundesarbeitsgerichts lautet:
„Nach § 78a Abs. 2 Satz 1 BetrVG gilt zwischen einem...
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