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27. April 2020
KAV-InfoA 1-Bescheinigung
Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes gilt, dass eine A1-Bescheinigung auch noch im Nachhinein beantragt werden kann. Bei kurzfristig anberaumten bzw. kurzzeitigen Auslandstätigkeiten kann daher ggf. auf die Beantragung einer A1-Bescheinigung verzichtet werden.
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13. August 2019
KAV-InfoElektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren A 1
Das Verfahren gilt für privat versicherte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
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08. Mai 2019
KAV-InfoUmstellung des Verfahrens bei A1-Bescheinigungen
Die A1-Bescheinigung ist erforderlich bei vorrübergehenden Einsetzen von Arbeitnehmerrn im EU-Ausland. Sie ist künftig zwingend elektronisch zu beantragen.
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