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17. Juni 2024
KAV-InfoHemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit
BAG, Urteil vom 22.02.2024 - 6 AZR 126/23 -
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 22. Februar 2024 - 6 AZR 126/23 - festgestellt, dass die Hemmung der Stufenlaufzeit nach § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Die Tarifvertragsparteien sind nicht verpflichtet, einen Ausgleich für Nachteile zu schaffen, die sich für die Beschäftigten aus der gesetzlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses ergeben, das während der Elternzeit ruht.
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18. Mai 2021
KAV-InfoStufenzuordnung bei einem Tabellenwechsel
Urteil des BAG vom 18.02.2021 - 6 AZR 702/19 -
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, nach einem Wechsel der Tätigkeit eines Beschäftigten mit der Folge, dass die Tätigkeit künftig einer anderen Entgelttabelle als bisher zuzuordnen ist (Tabellenwechsel), sei diese Tätigkeit der Stufe 1 der „neuen“ Tabelle zuzuordnen. Der KAV erhebt jedoch keine Bedenken, wenn Mitglieder im Einzelfall im Falle eines Tabellenwechsels die bisherige Stufe übernehmen.
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24. Juni 2020
KAV-InfoEinführung der stufengleichen Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD – Stichtagsregelung
Die Bestimmung eines Stichtags für die Änderung eines tariflichen Vergütungssystems ist von der Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien gedeckt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 19.12.2019 zur Einführung der stufengleichen Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD entschieden und damit die Verfassungskonformität und Rechtmäßigkeit der tariflichen Normsetzung bestätigt.
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08. Juni 2020
KAV-InfoZustimmungsersetzungsverfahren
Im Rahmen eines Zustimmungsersetzungsverfahrens hinsichtlich beabsichtigter Umgruppierungen hat das BAG festgestellt, dass eine tarifvertragliche Regelung, die hinsichtlich der Stufenzuordnung nach der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit differenziert, unwirksam ist.
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03. Juni 2020
KAV-InfoStufenzuordnung nach Überleitung in die neue Entgeltordnung
Das Landesarbeitsgericht München hat in einem Urteil vom 16.12.2019 - 3 Sa 462/19 - die Wirksamkeit der tariflichen Regelung des § 29b Abs. 2 Satz 1 TVÜ-VKA bestätigt und entschieden, dass die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe, in die der Mitarbeiter auf seinen Antrag gemäß § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA eingruppiert ist, mit dem Tag der Höhergruppierung beginnt.
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