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15. Dezember 2009
KAV-InfoMobbing am Arbeitsplatz
Das LAG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 15.10.2008, 3 Sa 196/08, u.a. entschieden, dass die Ausübung von gesicherten Rechtspositionen im Arbeitsleben etwa im Wege des Direktionsrechtes oder der Ergreifung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen grundsätzlich kein Mobbing sein kann. Selbst bei der fehlerhaften Ausübung von derartigen Rechten kann erst dann von Mobbing gesprochen werden, wenn verwerfliche Motive hinzukommen.
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