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17. Juni 2026
KAV-InfoWartezeitkündigung gegenüber schwerbehinderten Menschen
Urteil des BAG vom 29.01.2026 - 2 AZR 128/25 -
Eine Wartezeitkündigung gegenüber einem schwerbehinderten Menschen ist nach § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX unwirksam, wenn die Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch der Kündigung nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde, insbesondere wenn die nach § 102 Abs. 2 BetrVG analog maßgebliche Stellungnahmefrist noch nicht abgelaufen ist und keine eindeutig abschließende Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung vorliegt. Dies hat das BAG mit Urteil vom 29.01.2026 - 2 AZR 128/25 - noch einmal bekräftigt.
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31. Mai 2018
KAV-InfoUnkündbarkeit
Das BAG hat festgestellt, dass für die Berechnung der Kündigungsfristen und dem Erwerb der sog. Unkündbarkeit nur die Zeiten bei demselben Arbeitgeber erfasst werden.
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