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18. Juli 2025
KAV-InfoMuster Zustimmungserklärung für Lehrtätigkeit (§ 127 SGB IV)
Besprechungsergebnis der Sozialversicherungsträger vom 21. Mai 2025
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben sich mit der Übergangsregelung zum sozialversicherungsrechtlichen Status von Lehrkräften (Neufassung des § 127 SGB IV) auseinandergesetzt. Wir informieren über das Besprechungsergebnis und stellen ein Muster einer Zustimmungserklärung gemäß § 127 SGB V zur Verfügung.
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08. Juli 2025
KAV-InfoVerlautbarungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung
Am 21. Mai 2025 haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung turnusmäßig über aktuelle Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs beraten. Wir informieren über die auf der Website der Deutschen Rentenversicherung eingestellte Niederschrift über die Besprechung.
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11. Februar 2025
KAV-InfoVerlautbarungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung
Am 28. November 2024 haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung turnusmäßig über aktuelle Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs beraten. Wir informieren über die auf der Website der Deutschen Rentenversicherung eingestellte Niederschrift über die Besprechung.
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16. Dezember 2024
KAV-InfoSozialversicherungs-Rechengrößen ab 1. Januar 2025
Wir informieren darüber, dass der Bundesrat der vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung über maßgebliche Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025 in seiner Sitzung am 22. November 2024 zugestimmt hat. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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13. Dezember 2024
KAV-InfoBeitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung
Nach Bekanntgabe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a Absatz 1 SGB V für das Jahr 2025 in Höhe von 2,5 Prozent durch das Bundesministerium für Gesundheit ergibt sich für privat versicherte Beschäftigte nunmehr ein Höchstbetrag für den Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung nach § 257 Abs. 2 SGB V ab 1. Januar 2025 von maximal 471,32 Euro. In der KAV-Info A-38-1-2024 vom 17. September 2024 lag noch der seinerzeit von der DKG prognostizierte durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,3 Prozent im Jahr 2025 den Berechnungen des Höchstbetrages zugrunde.
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