Suchbereich: Öffentliche Webseite
- zurück
- 1
- 2
-
20. Januar 2026 Kielfreie Plätze13
SeminarPräsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen (mit Hinweisen zum Winterdienst)
unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum Winterdienst
Mehr ... -
25. November 2025 Kielfreie Plätze0
SeminarPräsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen (mit Hinweisen zum Winterdienst)
unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH
Es gibt zu diesem Thema einen inhaltsgleichen weiteren Termin am 20.01.2026.
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum Winterdienst
Mehr ... -
04. März 2025 Kielfreie Plätze0
SeminarPräsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen (mit Hinweisen zum Winterdienst)
unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH
Es gibt zu diesem Thema einen inhaltsgleichen weiteren Termin am 25.11.2025.
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum Winterdienst
Mehr ... -
28. Januar 2025 Kielfreie Plätze0
SeminarPräsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen (mit Hinweisen zum Winterdienst)
unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH
Es gibt zu diesem Thema einen inhaltsgleichen weiteren Termin am 04.03.2025.
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum Winterdienst
Mehr ... -
17. August 2022
KAV-InfoFehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung
Urteil des BAG vom 27.04.2022 - 4 AZR 463/21 -
Die Darlegungs- und Beweislast für eine höhere Eingruppierung obliegt in einem Prozess grundsätzlich den Beschäftigten. Im Fall einer sog. korrigierenden Rückgruppierung, d. h. bei einer beabsichtigten Zuordnung zu einer niedrigeren als der bisher als zutreffend angenommenen Vergütungsgruppe, hat dagegen der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung darzulegen und zu beweisen. Diese Grundsätze gelten auch, wenn durch die Änderung der Bewertung der Tätigkeit durch den Arbeitgeber einem (ggf. erst später möglichen) Höhergruppierungsantrag nach § 29b TVÜ-VKA die Grundlage entzogen wird. Dies hat das BAG mit Urteil vom 27.04.2022 - 4 AZR 463/21 - entschieden.
Mehr ...
- zurück
- 1
- 2