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02. Februar 2021
KAV-InfoBerechnung der Beschäftigungszeit bei mehrfachem Arbeitgeberwechsel
Urteil des BAG vom 19.11.2020 - 6 AZR 417/19 -
§ 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD enthält den Grundsatz, dass als Beschäftigungszeit nur die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit gilt. Das BAG hat mit Urteil vom 19.11.2020 - 6 AZR 417/19 - entschieden, dass sich die Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten bei anderen Arbeitgebern nach der Ausnahmeregelung in § 34 Abs. 3 Sätze 3 und 4 TVöD nur auf den unmittelbar vorherigen Arbeitgeber und nicht noch auf (weitere) frühere Arbeitgeber bezieht.
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14. August 2017
KAV-InfoBeschäftigungszeiten
Das BAG hat mit Urteil vom 29.06.2017, 6 AZR 364/16, entschieden, dass Zeiten von Tätigkeiten, die im Beamtenverhältnis erbracht worden sind, nicht als Beschäftigungszeiten anzurechnen sind.
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20. August 2013
KAV-InfoBeschäftigungszeit
Hinweise dazu, wie die Beschäftigungszeiten im Hinblick auf die Jubiläumszeiten zu berechnen sind.
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22. April 2013
KAV-InfoBetriebsratswahl
Beschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer werden bei der Betriebsratswahl im entleihenden Betrieb auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet, so das BAG. Mehr…
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31. Januar 2011
KAV-InfoBeschäftigungszeiten bei Arbeitgeberwechsel
Ein Wechsel im Sinne des § 34 Abs. 3 Satz 3 und 4 TVöD zwischen zwei Arbeitgeber liegt nicht vor, wenn zwischen dem Ausscheiden und der neuen Einstellung ein Zeitraum von mehr als ein Monat liegt.
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