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29. August 2022
KAV-InfoSachgrundlose Befristung gem. § 14 Abs. 2 TzBfG
Urteil des BAG vom 15.12.2021 - 7 AZR 530/20 -
Das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG normierte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber wirkt grundsätzlich uneingeschränkt. Ausnahmen sind nur nach bestimmten vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien möglich. So kann die Anwendung des Vorbeschäftigungsverbots für die Arbeitsvertragsparteien insbesondere dann unzumutbar sein, wenn eine Vorbeschäftigung von sehr kurzer Dauer gewesen ist. Mit dem Kriterium der „sehr kurzen Dauer“ befasst sich des BAG in seinem Urteil vom 15.12.2021 - 7 AZR 530/20 -.
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30. April 2021
KAV-InfoÄnderungen im Befristungsrecht geplant
Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht Änderungen des allgemeinen Befristungsrechts vor. So soll im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung eingeschränkt und Kettenbefristungen begrenzt werden.
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