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13. Oktober 2023
KAV-InfoElektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern
SV-Meldeportal löst die Ausfüllhilfe sv.net ab
Seit dem 4. Oktober 2023 steht Arbeitgebern ein neues SV-Meldeportal in der Nachfolge der Anwendung sv.net zur Verfügung. Das SV-Meldeportal – wie zuvor auch schon sv.net – unterstützt vorrangig kleinere Betriebe bei der Erfüllung ihrer Meldepflichten und dem Abruf von Bescheinigungen (z. B. A1-Bescheinigung).
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09. Januar 2023
KAV-InfoÄnderung des SGB IV
Aus den technischen Fortentwicklungen ergibt sich insbesondere für die beitrags- und melderechtlichen Regelungen des SGB IV ein Anpassungsbedarf. Dieser erfasst darüber hinaus auch andere Gesetze und Verordnungen. Im Rahmen dieser KAV-Info werden die für die Personalpraxis relevanten Änderungen des Melde- und Beitragsrechts, des Rentenversicherungsrechts (einschließlich der Folgeänderungen im BetrAVG) und des Arbeitsförderungsrechts dargestellt.
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29. November 2022
KAV-InfoElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Hinweise zum Verfahren
Die bislang vorgesehene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform wird durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt, welches ab dem 1. Januar 2023 in einem letzten Einführungsschritt den Arbeitgeberabruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorsieht. Wir geben Ihnen aktualisierte Hinweise zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bekannt.
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17. März 2022
KAV-InfoElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Verlängerung der Pilotphase
Die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber, die ursprünglich ab 1. Juli 2022 erfolgen sollte, wird um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. Für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte bleibt es bis dahin bei der bisherigen Nachweispflicht durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
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11. Oktober 2021
KAV-InfoElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet
Am 1. Oktober 2021 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gestartet, die zum 1. Juni 2022 den sog. „Gelben Schein“ ablösen soll. Im Übergangszeitraum kommt es zu einem Nebeneinander des „Gelben Scheins“ und des Ausdrucks der eAU als ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber.
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