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10. Juni 2022
KAV-InfoSteuerentlastungsgesetz 2022
Wir informieren Sie über das Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 2022, welches mehrere Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Arbeitnehmer*innen enthält, und nehmen Stellung zur Frage der Zusatzversorgungspflichtigkeit der Energiepreispauschale.
Hinweis: Mit KAV-Info A-26-2-2022 vom 28.06.2022 informieren wir über FAQs zur Energiepreispauschale, die das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht hat.
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04. Mai 2022
KAV-InfoEntwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022
Das Bundeskabinett hat weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung beschlossen. Hierzu zählt eine einmalige Energiepreispauschale für alle Erwerbstätigen, Selbständigen und Gewerbetreibenden in Höhe von 300 Euro. Die Umsetzung soll durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 erfolgen.
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