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15. September 2022
KAV-InfoDarlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess
Urteil des BAG vom 04.05.2022 - 5 AZR 539/21 -
Die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für die Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer*die Arbeitnehmerin und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber werden durch die auf Unionsrecht beruhende Pflicht zur Einführung eines Systems zur Messung der vom Arbeitnehmer*von der Arbeitnehmerin geleisteten täglichen Arbeitszeit nicht verändert. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 04.05.2022 - 5 AZR 359/21 - entschieden.
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