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13. November 2025
KAV-InfoProbezeitdauer bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Urteil des BAG vom 30.10.2025 - 2 AZR 160/24 -
Mit Urteil vom 30. Oktober 2025 - 2 AZR 160/24 - hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass bei befristeten Arbeitsverhältnissen keine festen Grenzen für die Dauer der Probezeit gelten. Entscheidend ist eine Einzelfallbetrachtung, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und Art der Tätigkeit berücksichtigt. Für Arbeitgeber bedeutet das: Die Gestaltung von Probezeiten gewinnt an Flexibilität – verlangt aber zugleich eine nachvollziehbare Begründung
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