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07. August 2026
KAV-InfoEinwurf-Einschreiben
Urteil des BAG vom 07.05.2026 - 2 AZR 184/25 -
Das BAG verschärft die Anforderungen an den Nachweis des Zugangs bei rechtlich bedeutsamen Schreiben (z. B. bEM-Einladung) und stellt klar, dass für das von der Deutschen Post AG verwendete Scan-Verfahren beim Einwurf-Einschreiben kein Anscheinsbeweis besteht, dass das Schreiben tatsächlich in den Briefkasten eingelegt wurde.
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