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11. Dezember 2025
KAV-InfoBundestag beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Am 5. Dezember 2025 hat der Bundestag das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung zu verbessern und deren Verbreitung zu erhöhen. Wir informieren über die für kommunale Arbeitgeber relevanten Aspekte.
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18. August 2025
KAV-InfoStärkung der betrieblichen Altersvorsorge
Wir informieren über den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz), das bereits von der letzten Bundesregierung initiiert worden war und von der aktuellen Bundesregierung wieder aufgenommen wurde. Das Gesetz zielt darauf ab, dass gute Betriebsrenten eine noch höhere Verbreitung finden. Dazu werden die Rahmenbedingungen für deren weiterhin freiwilligen Auf- und Ausbau im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht verbessert.
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27. September 2024
KAV-InfoStärkung der betrieblichen Altersvorsorge
Kabinettsbeschluss
Wir informieren über den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz). Das Gesetz zielt darauf ab, dass gute Betriebsrenten eine noch höhere Verbreitung finden. Dazu werden die Rahmenbedingungen für deren weiterhin freiwilligen Auf- und Ausbau im Arbeits-, Finanzaufsichts- und Steuerrecht verbessert.
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04. Oktober 2023
KAV-InfoZusatzversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Urteil des BGH vom 20.09.2023 - IV ZR 120/22 -
Mit Urteil vom 20. September 2023 - IV ZR 120/22 - hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Wirksamkeit der im März 2018 erneut geänderten Startgutschriftenregelung für rentenferne Versicherte der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bestätigt.
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08. Oktober 2021
KAV-InfoAuswirkungen der Sozialversicherungs-Rechengrößen 2022 auf die Zusatzversorgung
Wir informieren Sie über den monatlichen Grenzbetrag für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ab 1. Januar 2022.
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