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21. Februar 2025
KAV-InfoEntgeltfortzahlung im Krankheitsfall
BAG, Urteil vom 18.01.2023 - 5 AZR 93/22 -
Die Abstufung der Darlegungslast beim Streit über das Vorliegen einer neuen Erkrankung i. S. v. § 3 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 EFZG, wonach der*die Arbeitnehmer*in Tatsachen vorzutragen hat, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung bestanden, begegnet nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts weder unions- noch verfassungsrechtlichen Bedenken. Dem steht, so das BAG, nicht entgegen, dass der hiernach erforderliche Vortrag im Regelfall mit der Offenlegung der einzelnen zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankungen im maßgeblichen Zeitraum verbunden ist.
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03. April 2025 Kielfreie Plätze0
SeminarPräsenzseminar: Grundlagen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - §§ 21 und 22 TVöD
§§ 21 und 22 TVöD
In diesem Seminar erhalten Sie einen ausführlichen Überblick zu den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen einer Arbeitsunfähigkeit im Arbeitsverhältnis. Dabei werden Ihnen nicht nur Kenntnisse der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall vermittelt, sondern auch die Voraussetzungen für die Zahlung des Krankengeldzuschusses erläutert.
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10. November 2025freie Plätze0
SeminarOnlineseminar: Umgang mit kranken Mitarbeiter*innen in der Personalpraxis
Mit diesem Onlineseminar vermitteln wir Ihnen praxisnah, wie Sie in zulässiger, effektiver personalpolitischer und vor allem in arbeitsrechtlicher Hinsicht auf Arbeitsunfähigkeit und ihre Begleitumstände reagieren können.
Wir erläutern, wie Sie erforderlichenfalls mit kranken Beschäftigten Kontakt aufnehmen und Vereinbarungen zur Überwindung der aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit treffen können, in unvermeidbaren Fällen mit einer krankheitsbedingten Änderungs- oder Beendigungskündigung agieren müssen, in anderer Weise das Arbeitsverhältnis beenden können und schließlich die gesetzlichen Mitbestimmungserfordernisse erfüllen.
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01. Dezember 2020
KAV-InfoBemessungsgrundlage für die Fortzahlung des Urlaubsentgelts
Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 12.05.2020 - 6 Sa 208/19 -
§ 6 Abs. 3 TV-V ist dahingehend auszulegen, dass als Referenzzeitraum für die Berechnung des Urlaubsentgelts nach § 14 Abs. 1 TV-V - unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in dieser Zeit das volle tarifliche Entgelt bezogen hat oder nicht - die letzten drei dem Urlaubsantritt vorhergehenden vollen Kalendermonate maßgeblich sind. Volle Kalendermonate sind solche Monate, in denen an allen Kalendertagen das Arbeitsverhältnis bestanden hat.
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15. Januar 2020
KAV-InfoEntgeltfortzahlung: BAG zur Einheit des Verhinderungsfalls
Beweislast für unterschiedliche Ansprüche auf Lohnfortzahlung kann beim Arbeitnehmer liegen
Ein krankheitsbedingt arbeitsunfähiger Arbeitnehmer hat bei engem zeitlichen Zusammenhang zweier Phasen der Arbeitsunfähigkeit gegebenenfalls zu beweisen, dass die erste Arbeitsunfähigkeit bei Beginn der zweiten beendet war (BAG 5 AZR 505/18).
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