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13. November 2025
KAV-InfoProbezeitdauer bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Urteil des BAG vom 30.10.2025 - 2 AZR 160/24 -
Mit Urteil vom 30. Oktober 2025 - 2 AZR 160/24 - hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass bei befristeten Arbeitsverhältnissen keine festen Grenzen für die Dauer der Probezeit gelten. Entscheidend ist eine Einzelfallbetrachtung, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und Art der Tätigkeit berücksichtigt. Für Arbeitgeber bedeutet das: Die Gestaltung von Probezeiten gewinnt an Flexibilität – verlangt aber zugleich eine nachvollziehbare Begründung
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31. Mai 2018
KAV-InfoUnkündbarkeit
Das BAG hat festgestellt, dass für die Berechnung der Kündigungsfristen und dem Erwerb der sog. Unkündbarkeit nur die Zeiten bei demselben Arbeitgeber erfasst werden.
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04. November 2016
KAV-InfoVertragliche Verlängerung der Probezeit um Zeiten der Unterbrechung der Ausbildung im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses – Urteil des BAG vom 09.06.2016 - 6 AZR 396/15 -
Die Probezeit in Ausbildungsverhältnissen, die unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fallen, beträgt mindestens einen Monat und höchstens vier Monate (§ 20 Satz 2 BBiG). Die tarifvertraglich bestimmte Probezeit beträgt drei Monate (§ 3 Abs. 1 TVAöD - BT BBiG -) und hält sich damit in diesem...
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07. März 2016
KAV-InfoProbezeitkündigung eines Berufsbildungsverhältnisses nach Praktikum
Zeiten eines anderen Vertragsverhältnisses derselben Parteien vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses stehen der Vereibarung einer Probezeit nicht entgegen. Sie sind auch nicht auf eine Probezeit nach § 20 Satz 1 BBiG anzurechnen.
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