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27. Januar 2025
KAV-InfoArbeitsunfähigkeitsbescheinigung
BAG, Urteil vom 15.01.2025 - 5 AZR 284/24 -
Der Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung des zu würdigenden Einzelfalls Umstände vorliegen, die zwar für sich betrachtet unverfänglich sein mögen, in der Gesamtschau aber ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung begründen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 15. Januar 2025 - 5 AZR 284/24 - festgestellt.
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10. November 2025freie Plätze0
SeminarOnlineseminar: Umgang mit kranken Mitarbeiter*innen in der Personalpraxis
Mit diesem Onlineseminar vermitteln wir Ihnen praxisnah, wie Sie in zulässiger, effektiver personalpolitischer und vor allem in arbeitsrechtlicher Hinsicht auf Arbeitsunfähigkeit und ihre Begleitumstände reagieren können.
Wir erläutern, wie Sie erforderlichenfalls mit kranken Beschäftigten Kontakt aufnehmen und Vereinbarungen zur Überwindung der aufgetretenen Arbeitsunfähigkeit treffen können, in unvermeidbaren Fällen mit einer krankheitsbedingten Änderungs- oder Beendigungskündigung agieren müssen, in anderer Weise das Arbeitsverhältnis beenden können und schließlich die gesetzlichen Mitbestimmungserfordernisse erfüllen.
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29. November 2022
KAV-InfoElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Hinweise zum Verfahren
Die bislang vorgesehene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform wird durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt, welches ab dem 1. Januar 2023 in einem letzten Einführungsschritt den Arbeitgeberabruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorsieht. Wir geben Ihnen aktualisierte Hinweise zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bekannt.
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17. März 2022
KAV-InfoElektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Verlängerung der Pilotphase
Die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Krankenkassen an die Arbeitgeber, die ursprünglich ab 1. Juli 2022 erfolgen sollte, wird um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. Für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte bleibt es bis dahin bei der bisherigen Nachweispflicht durch Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
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09. November 2021
KAV-InfoBeweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Urteil des BAG vom 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 -
Kündigt ein Arbeitnehmer*eine Arbeitnehmerin sein*ihr Arbeitsverhältnis und wird er*sie am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Die ernsthaften Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit berechtigen den Arbeitgeber, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Dies hat das BAG mit Urteil vom 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - entschieden.
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