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12. Januar 2026
KAV-InfoBeitragspflicht im Übergangsbereich ab 1. Januar 2026
Infolge der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro ändert sich auch der Übergangsbereich (§ 20 SGB IV), der bis zu einem Bruttoarbeitsentgelt von 2.000 Euro reicht. Zur Berechnung der sich im Übergangsbereich bis auf den Regelanteil abschmelzenden Arbeitgeberbeiträge hat das BMAS für das Jahr 2026 den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz (42,3 Prozent) und den sog. Faktor F (0,6619) bekanntgemacht.
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26. November 2025
KAV-InfoGeringfügigkeitsgrenze steigt auf 603 Euro ab 1.1.2026
Die Höchstgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze, § 8 Abs. 1a SGB IV) beträgt ab dem 1. Januar 2026 603 Euro monatlich. Dies hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben.
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14. Januar 2025
KAV-InfoAktualisierte Arbeitsvertragsmuster
Anpassung der Vertragsmuster
Aufgrund der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 556,00 Euro pro Monat sowie der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde (jeweils ab 1. Januar 2025) sind u. a. die Vertragsmuster für geringfügig Beschäftigte angepasst worden.
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07. Oktober 2024
KAV-InfoGeringfügigkeitsgrenze
Auswirkung des Hinzurechnungsbetrages nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Der Hinzurechnungsbetrag nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) kann in bestimmten Fällen zu einer Überschreitung der seit dem 1. Januar 2024 geltenden Geringfügigkeitsgrenze führen. Hierzu geben wir Hinweise.
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12. Dezember 2023
KAV-InfoGeringfügigkeitsgrenze steigt auf 538 Euro ab 1.1.2024
Die Höchstgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze, § 8 Abs. 1a SGB IV) beträgt ab dem 1. Januar 2024 538 Euro monatlich. Dies hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben.
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