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08. Februar 2019
KAV-InfoNeuregelungen zur Arbeit auf Abruf
Künftig gilt bei fehlender vertraglicher Vereinbarung eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden (Fiktion), so dass unbedingt auf vertragliche Regelungen geachtet werden sollte. Ferner ist die Rechtsprechung zur sog. Bandbreitenregelung übernommen worden. Eine Mindestarbeitszeit darf um 25 v.H. über- und eine Höchstarbeitszeit um 20 v.H. unterschritten werden.
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22. April 2015
KAV-InfoBefristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle – Urteil des BAG vom 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12 -
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit Urteil vom 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12 - mit der Befristung einer Arbeitszeitverringerung befasst.
Zu diesem Urteil lassen sich folgende Orientierungssätze aufstellen:
1. Der gesetzliche Anspruch auf unbefristete Verringerung der Arbeitszeit nach...
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22. April 2013
KAV-InfoVerringerung der Arbeitszeit
Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, so das BAG. Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Mehr…
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23. August 2011
KAV-InfoBemessungsgrundlage für Entgeltfortzahlung
Entscheidung des BAG zur Berechnung der Entgeltfortzahlung bei einer Arbeitszeitänderung sowie zur Höhe der unständigen Entgeltbestandteile.
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