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28. Januar 2025 Kielfreie Plätze0
SeminarPräsenzseminar: Eingruppierung und Bezahlung ehemaliger Arbeiter*innen (mit Hinweisen zum Winterdienst)
unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH
Es gibt zu diesem Thema einen inhaltsgleichen weiteren Termin am 04.03.2025.
Seminar zur Eingruppierung und Bezahlung (ehemaliger) Arbeiter*innen unter Berücksichtigung des "neuen" TV-Entgeltgruppenverzeichnis SH und mit ausführlichen Hinweisen zum Winterdienst
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29. August 2022
KAV-InfoSachgrundlose Befristung gem. § 14 Abs. 2 TzBfG
Urteil des BAG vom 15.12.2021 - 7 AZR 530/20 -
Das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG normierte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber wirkt grundsätzlich uneingeschränkt. Ausnahmen sind nur nach bestimmten vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien möglich. So kann die Anwendung des Vorbeschäftigungsverbots für die Arbeitsvertragsparteien insbesondere dann unzumutbar sein, wenn eine Vorbeschäftigung von sehr kurzer Dauer gewesen ist. Mit dem Kriterium der „sehr kurzen Dauer“ befasst sich des BAG in seinem Urteil vom 15.12.2021 - 7 AZR 530/20 -.
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30. April 2021
KAV-InfoÄnderungen im Befristungsrecht geplant
Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht Änderungen des allgemeinen Befristungsrechts vor. So soll im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung eingeschränkt und Kettenbefristungen begrenzt werden.
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11. Februar 2021
KAV-InfoSachgrundlose Befristung
Urteil des BAG vom 16.09.2020 - 7 AZR 552/19 -
Das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG normierte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber wirkt grundsätzlich uneingeschränkt. Ausnahmen sind nur nach bestimmten vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien möglich. Bei der Bewertung der Kriterien durch die Rechtsprechung besteht, wie eine Entscheidung des BAG vom 16.09.2020 zeigt, ein erhebliches Rechtsrisiko, dass das Vorbeschäftigungsverbot zur Anwendung gelangt mit der Folge, dass die Befristung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis der/des Beschäftigten unbefristet fortbesteht.
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28. August 2020
KAV-InfoSachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigungsverbot
Zur Auslegung und Anwendbarkeit des Vorbeschäftigungsverbots bei sachgrundlosen Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG geben wir Hinweise. In diesem Zusammenhang gehen wir anlässlich einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg auch auf die Problematik der Feststellung einer Vorbeschäftigung ein.
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