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20. Januar 2023
KAV-InfoGesetz zur Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie
Am 23. Dezember 2022 wurde das Gesetz zur Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2510) verkündet, es trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Das Gesetz sieht Regelungen zur Pflegezeit/Familienpflegezeit, zur Elternzeit, zum Vaterschaftsurlaub und zur Anrufung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor.
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08. Oktober 2021
KAV-InfoNeuregelungen zur Teilzeitarbeit bei Elternzeit in Kraft
Neuregelungen ab 1. September 2021
Seit dem 1. September 2021 gelten Änderungen bei der Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit beträgt nunmehr 32 Wochenstunden.
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05. März 2021
KAV-InfoTeilzeitberufsausbildung
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) wird dahingehend ergänzt, dass eine Anrechnung der Elternzeit auf die Dauer der Berufsausbildung ermöglicht wird, wenn während der Elternzeit die Berufsausbildung nach § 7a Berufsbildungsgesetz oder § 27b Handwerksordnung in Teilzeit fortgesetzt wird.
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26. Februar 2021
KAV-InfoReform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes wird eine neue zulässige Arbeitszeitgrenze von 32 Wochenstunden eingeführt. Mit dieser Regelung werden Eltern erreicht, die während der Elternzeit in höheren Stundenumfängen arbeiten möchten. Außerdem werden die Voraussetzungen des Partnerschaftsbonus im Vergleich zur bisherigen Fassung flexibilisiert und zusätzliche und flexiblere Angebote zur Nutzung des Elterngeldes zur Verfügung gestellt.
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08. Dezember 2020
KAV-InfoBeschäftigungssicherungsgesetz
Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz werden die zeitlich befristeten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen zur Anpassung des Elterngeldes, um die wirtschaftliche Stabilität von Familien während des Elterngeldbezugs auch weiterhin sicherzustellen.
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