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07. März 2016
KAV-InfoProbezeitkündigung eines Berufsbildungsverhältnisses nach Praktikum
Zeiten eines anderen Vertragsverhältnisses derselben Parteien vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses stehen der Vereibarung einer Probezeit nicht entgegen. Sie sind auch nicht auf eine Probezeit nach § 20 Satz 1 BBiG anzurechnen.
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24. Januar 2008
KAV-InfoProbezeit (§ 2 Abs. 4 TVöD)
Die ersten sechs Monate der Beschäftigung gelten als Probezeit, soweit nicht eine kürzere Zeit vereinbart ist (§ 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD). Aufgrund dieser Fiktion gilt eine Probezeit auch dann als vereinbart, wenn sie nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag geregelt ist. Wir empfehlen gleichwohl die...
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