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08. Februar 2019
KAV-InfoNeuregelungen zur Arbeit auf Abruf
Künftig gilt bei fehlender vertraglicher Vereinbarung eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden (Fiktion), so dass unbedingt auf vertragliche Regelungen geachtet werden sollte. Ferner ist die Rechtsprechung zur sog. Bandbreitenregelung übernommen worden. Eine Mindestarbeitszeit darf um 25 v.H. über- und eine Höchstarbeitszeit um 20 v.H. unterschritten werden.
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11. Januar 2018
KAV-InfoÜberarbeitetes Vertragsmuster zur Arbeit auf Abruf gemäß § 12 TzBfG
Das auf unserer Homepage ? www.kavsh.de ? unter dem Pfad "Materialien > Arbeitsvertragsmuster > TVöD" zur Verfügung gestellte Vertragsmuster für TVöD-Beschäftigte auf Abruf (unbefristet) ist redaktionell überarbeitet worden. Insbesondere haben wir die Hinweise für den Arbeitgeber...
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22. April 2013
KAV-InfoVerringerung der Arbeitszeit
Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG gilt auch für Teilzeitbeschäftigte, so das BAG. Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Mehr…
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