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12. Dezember 2024
KAV-InfoBeitragszuschuss des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung
Infolge der Erhöhung des Beitragssatzes der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte beträgt für privat versicherte Beschäftigte der Höchstbetrag für den Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung nach § 61 Abs. 2 SGB XI ab 1. Januar 2025 99,23 Euro. In der KAV-Info A-38-2-2024 vom 18. September 2024 lag noch der bisherige Beitragssatz zur Pflegeversicherung den Berechnungen des Höchstbetrages zugrunde.
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09. Dezember 2024
KAV-InfoAnpassung der Sachbezugswerte für das Jahr 2025
Wir informieren Sie über die endgültigen Werte für freie Unterkunft und Verpflegung und die Bewertung der Personalunterkünfte im Jahr 2025.
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04. Oktober 2024
KAV-InfoAnpassung der Sachbezugswerte für das Jahr 2025
Wir informieren Sie über die voraussichtlichen Werte für freie Unterkunft und Verpflegung sowie die Bewertung der Personalunterkünfte im Jahr 2025.
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23. September 2024
KAV-InfoVoraussichtliche Sozialversicherungs-Rechengrößen ab 1. Januar 2025
Voraussichtliche Sozialversicherungs-Rechengrößen ab 1. Januar 2025
Aus dem Entwurf einer Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 ergeben sich die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung im Jahr 2025, die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Bezugsgrößen nach § 18 SGB IV. Die Werte sind noch nicht verbindlich.
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18. September 2024
KAV-InfoBeitragszuschuss des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung
Sofern der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum kommenden Jahreswechsel entgegen den Erwartungen der Krankenkassen nicht geändert wird, beträgt für privat versicherte Beschäftigte der Höchstbetrag für den Beitragszuschuss des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung nach § 61 Abs. 2 SGB XI ab 1. Januar 2025 voraussichtlich 93,71 Euro.
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