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26. Februar 2024
KAV-InfoUmsetzung der Tarifeinigung vom 22. April 2023
Tarifvertrag zur Anpassung der landesbezirklichen Tarifverträge im Verbandsbereich des KAV Schleswig-Holstein (TV-Anpassung Entgeltrunde 2023 SH)
Der KAV Schleswig-Holstein hat sich mit den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion und beamtenbund auf einen "TV-Anpassung Entgeltrunde 2023 SH" verständigt, in dem die Auswirkungen der Tarifeinigung vom 22. April 2023 auf die landesbezirklichen Tarifverträge im Bereich des KAV Schleswig-Holstein geregelt sind. Hierzu gehört u. a. eine Erhöhung der Erschwerniszuschläge ab dem 01.03.2024 um 11,5 v. H.
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12. Februar 2024
KAV-InfoUmsetzung der Tarifeinigung vom 22. April 2023
Erhöhung der Entgelte ab 1. März 2024
Mit dieser KAV-Info möchten wir an unsere mit KAV-Info A-32-1-2023 vom 12.08.2023 und KAV-Info A-35-1-2023 vom 31.08.2023 gegebenen Hinweise zur Zahlbarmachung der aufgrund der Tarifeinigung vom 22. April 2023 erhöhten Entgelte im Bereich des TVöD, TVÜ-VKA, TVAöD, TVSöD, TVHöD und TVPöD erinnern.
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08. Februar 2024
KAV-InfoUmsetzung der Tarifeinigung vom 22. April 2023
Der KAV Schleswig-Holstein hat in seinem Verbandsbereich mehrere Tarifverträge, auf die sich die Tarifeinigung auf Bundesebene vom 22. April 2023 auswirkt. Derzeit befinden wir uns im Austausch mit den Gewerkschaften über eine Anpassung der Regelungen.
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31. August 2023
KAV-InfoUmsetzung der Tarifeinigung vom 22. April 2023
Aktualisierte Hinweise zur Zahlbarmachung
Wir informieren über eine Aktualisierung der Hinweise zur Zahlbarmachung der aufgrund der Tarifeinigung vom 22. April 2023 erhöhten Entgelte im Bereich des TVöD, TVÜ-VKA, TVAöD, TVSöD, TVHöD und TVPöD.
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26. August 2023
KAV-InfoUmsetzung der Tarifeinigung vom 22. April 2023
Durchführungshinweise zu den Änderungen im TVöD, TVöD-K und TVöD-B
Mit dieser KAV-Info geben wir Hinweise zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 22. April 2023. Diese betreffen die vereinbarten Änderungen zum TVöD (in allen seinen jeweiligen durchgeschriebenen Fassungen) sowie die besonderen Regelungen für die Krankenhäuser (TVöD-K) und für die Pflege- und Betreuungseinrichtungen (TVöD-B).
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